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von mic0202  am 01.03.2013, 8:51 Uhr

als ich mich von meinem mann getrennt habe, habe ich auch noch 6 wochen

in seinem haus gewohnt... ich habe für mich und meine große tochter auch in der zeit schon überbrückungsgeldvon der arge bekommen... nur für die kleine nicht, da sie sein kind ist... und 1600€ für den erstbezug der neuen wohnung habe ich auch bekommen, da die möbel (ausser das kinderzimmer) alles "seins" war...

ich brauchte der SB nur glaubhaft versichern, dass wir nicht mehr in einem bett schlafen, und ich für ihn weder essen koche noch wäsche wasche...

 
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