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Geschrieben von Biggus am 01.03.2013, 1:57 Uhr

Elterngeld bei Selbständiger

Wird Elterngeld auf Basis Gewinnermittlung von 12 Monaten vor Geburt oder Kalenderjahr vor Geburt berechnet???

Wer ist selbständig und weiß es?

Habe zum 31.10.2012 Selbständigkeit aufgegeben und am 26.11.2012 kam mein Tochter zu Welt.
Soll Gewinnermittlung von November 2011 bis Oktober 2012
Oder Gewinnermittlung 2011
Für die Berechnung genommen werden?

 
4 Antworten:

Re: Elterngeld bei Selbständiger

Antwort von nane973 am 01.03.2013, 6:51 Uhr

12 Monate vor Geburt.

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Re: Elterngeld bei Selbständiger

Antwort von engelchen_lpz am 01.03.2013, 7:35 Uhr

der Antwort würde ich so vorbehaltslos nicht zustimmen.

es heißt im EG Gesetz, wenn im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr (2011) und in den letzten 12 Monaten vor Geburt die Selbständige Tätigkeit ausgeübt wurde, ist das letzte Kalenderjahr maßgebend,

nur wenn eine Unterbrechung oder so was vorliegt, dann sind es unter Umständen die 12 Monate vor Geburt

bei Fragen gern PN

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Re: Elterngeld bei Selbständiger

Antwort von Osterhase246 am 01.03.2013, 8:09 Uhr

geschäftsjahre sind maßgebend....du kannst vermutlich nur den ESt-bescheid von 2011 vorlegen, der wird erstmal zur berechnung herangezogen, allerdings unter vorbehalt. bescheid 2012 wirst du dann nachreichen müssen irgendwann und dann wird es richtig fetsgesetzt....

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Re: Elterngeld bei Selbständiger

Antwort von engelchen_lpz am 01.03.2013, 18:56 Uhr

der 2012er Steuerbescheid wird definitiv nicht Grundlage sein, da das Kind in dem Jahr geboren ist.

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