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Geschrieben von Dinechen am 19.04.2011, 14:00 Uhr

AUSKOTZ

Der sch... Erzeuger meiner Großen hat wieder nicht gezahlt. Jetzt hab ich beimAmt angerufen und mir Hilfe geholt. Man, was ich jetzt alles beantragen muß... Vorschuß, Beistandschaft... und wie lange das jetzt alles dauert.
Ich könnte echt heulen.

 
21 Antworten:

\______/

Antwort von xIntirax am 19.04.2011, 14:02 Uhr

Der KV konnte nie, hat noch nie und wird nie Unterhalt zahlen könne, da er Alg 2 bezieht.
Ich bin schon froh, wenn er die Kinder wenigstens, wenn sie bei ihm sind, unterhalten kann.

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Re: AUSKOTZ

Antwort von Kater Keks am 19.04.2011, 14:03 Uhr

Vor allem zeig ihn an! Was er da tut ist eine Straftat!

LG, jana

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Re: AUSKOTZ

Antwort von mf4 am 19.04.2011, 14:03 Uhr

Wow... ich hoffe dein Kind wächst nicht auf mit dem Wissen wie seine Mutter von seinem Vater redet. Nee, von mir kein Verständnis... trotz 2 nicht-zahlender Väter.

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Nachtrag

Antwort von xIntirax am 19.04.2011, 14:03 Uhr

Und Unterhaltsvorschuss gibts auch keinen mehr seit 09.2009, da ich geheiratet habe und der neue Mann ja für die Kinder aufkommt.

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Re: AUSKOTZ

Antwort von Princess01 am 19.04.2011, 14:04 Uhr

Kann das JA da nicht erstmal was tun(außer Vorschuß)!? Echt doof! Mein Ex hat einen Dauerauftrag gemacht(klar, denn könnte er auch jederzeit widerrufen, aber so hab auch ich was in der Hand das er eben zahlt und wieviel).
Das manchen Vätern das alles so egal ist, ebenso der Umgang mit dem Kind.

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Re: \______/ kann ich

Antwort von doifelchen am 19.04.2011, 14:06 Uhr

so unterschreiben - nur Einzahl eben ...

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Re: AUSKOTZ

Antwort von Michaela85 am 19.04.2011, 14:07 Uhr

Fühl dich gedrückt.
Ich scheiß da beim Kv der Kleinen seit der Geburt herum. Nächsten Dienstag wird sie 6 Monate und ich hab noch nicht mal nen cent gesehen bzw hat er auch noch nicht Vaterschaft anerkennt, trotz Vaterschaftstest.
Er meint immer, ich soll ihn nicht nerven
Dafür hatte er letzten Mittwoch eine Vorladung bei der BH. (Ich kann auch anders nerven) ;)
Angäblich ist jetzt alles unter Dach und Fach.
Mal schauen wann die Papiere in der Post sind.

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Re: AUSKOTZ

Antwort von Dinechen am 19.04.2011, 14:07 Uhr

Er ist für meine Große nicht der Papa, das ist mein Freund. Sie war damals 1,5 Jahre und jetzt ist sie 7. Sie hat gemerkt wie blöd er ist - von ganz alleine. Er hat sie 1mal im Monat paar st gehabt und jetzt hat er sie seit Dezember nicht gesehen und sie will auch nicht mehr hin. Er hat sogar den Geburtstag vergessen.

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Re: Seit kurzem

Antwort von doifelchen am 19.04.2011, 14:10 Uhr

will sich der Vater meiner Tochter endlich mehr um unsere Kleine kümmern - und das fing schon mal recht gut an (an den letzten beiden WEn), und dem Do letzter Woche (denn da war er zum Spielen da und mit ihr aufm Spielplatz, so dass ich mal wieder ruhigen Gewissens saubermachen konnte) ...

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Re: AUSKOTZ

Antwort von Dinechen am 19.04.2011, 14:10 Uhr

JA sagt ich soll vorschuss beantragen und ne Beistandschaft beantragen.
Keine Ahnung--- ich hab immer gehofft, das geht alles anders zu klären.
Wenn ich das Geld nicht bräuchte, dann könnte er mich mal...

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och stell dich nich an petra

Antwort von Teufel89 am 19.04.2011, 14:11 Uhr

das geht doch mit links von der hand (zitat: franzis mama, die namen in diesem artikel wurden geändert)

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Hä, was ?

Antwort von Dinechen am 19.04.2011, 14:12 Uhr

???

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Nochmal.....Verletzung der Unterhaltspflicht ist eine Straftat! Keine Bagatelle!

Antwort von Kater Keks am 19.04.2011, 14:15 Uhr

Sofern natürlich der KV finanziell in der Lage ist....sollte er dennoch nicht zahlen macht er sich strafbar!
Das scheinen viele Väter zu vergessen!

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Re: Klar, einiges können wir so nebenbei machen

Antwort von doifelchen am 19.04.2011, 14:16 Uhr

- aber eben nicht alles und manches nicht so richtig. Jedenfalls empfinde ich das so ..... (Hut ab vor denen die das können OHNE HILFE!)






nb: ich werde Kim jetzt gaaaanz sanft wecken ...

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Re: Nochmal.....Verletzung der Unterhaltspflicht ist eine Straftat! Keine Bagatelle!

Antwort von Dinechen am 19.04.2011, 14:19 Uhr

Der ist mit Sicherheit in der Lage. Wo soll ich den denn anzeigen?
Doof ist, sagt das JA Er ist selbstständig und da kann man schon mal so tun als wäre kein Geld da. Da geht halt keine Lohnpfändung.

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Re: Nochmal.....Verletzung der Unterhaltspflicht ist eine Straftat! Keine Bagatelle!

Antwort von Kater Keks am 19.04.2011, 14:21 Uhr

Bei der Polizei!

Strafanzeige machen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht!

Und dann muss er erstmal nachweisen, das er NICHT in der Lage dazu war!

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So, jetzt hol ich die Große von der Schule

Antwort von Dinechen am 19.04.2011, 14:22 Uhr

danke fürs auskotzen....
Drückt mir die Daumen, das es alles schnell geklärt ist-

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Re: Nochmal.....Verletzung der Unterhaltspflicht ist eine Straftat! Keine Bagatelle!

Antwort von Dinechen am 19.04.2011, 14:23 Uhr

Das wäre ja schon der Hammer, gleich zur Polizei?
Mal sehen, wenn er jetzt gar nicht reagiert...

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Re: Nochmal.....Verletzung der Unterhaltspflicht ist eine Straftat! Keine Bagatelle!

Antwort von Kater Keks am 19.04.2011, 14:28 Uhr

Ernsthaft! Wenn er es anders nicht begreift! Kannst ja mal im StGB nachlesen, was für ein Strafrahmen dafür drin steht! Das ist kein Spaß!

Manchmal machen es übrigens auch die Jugendämter, die Anzeige meine ich!

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Re: Nochmal.....Verletzung der Unterhaltspflicht ist eine Straftat! Keine Bagatelle!

Antwort von Dinechen am 19.04.2011, 14:32 Uhr

Ok, ich danke dir...
Habe ihm heut nen letzten Brief geschickt..
Werde das A´mt auch mal fragen


Muss weg..

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wenn der selbständig ist, muss er dann nicht die bilanz dem amt vorlegen ?...

Antwort von SaRaNi am 19.04.2011, 15:12 Uhr

..sonst würd ich mir einen anwalt nehmen.

der vater meiner tochter meinte mal nicht zahlen zu können.. der musste sogar seinen bausparvertrag auflösen ( weil er dann wirklich nicht mehr konnte, weil er mit den zahlungen so im hintertreffen war)..

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