Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Halluzinelle von Tichy, 14. SSW am 20.12.2013, 14:27 Uhr

Beschäftigungsverbot und Arbeitsuchendmeldung?

Habe ich das richtig verstanden? Wenn ich ein komplettes Beschäftigungsverbot bekomme, kann ich mich nicht mehr arbeitssuchend melden, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe? Wer hat Erfahrung? (Mein Arbeitsvertrag läuft nämlich in der Schwangerschaft aus und ein Beschäftigungsverbot ist leider im Gespräch.)

 
7 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot und Arbeitsuchendmeldung?

Antwort von Allison_Cameron am 20.12.2013, 14:41 Uhr

Du bekommst ein BV nur, wenn Du auch in einem Arbeitsverhältnis bist, bei einem BV läuft das Arbeitsverhältnis ganz normal weiter.

Und natürlich stehst Du mit einem BV dem Arbeitsmarkt nicht komplett zur Verfügung.

Gruß

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Re: Beschäftigungsverbot und Arbeitsuchendmeldung?

Antwort von Anonym85, 18. SSW am 20.12.2013, 14:41 Uhr

Es kommt auf den Grund an. Ich habe ein BV, obwohl meine Arbeit nichts mit Chemie, schweren Sachen oder sonstigem zu tun hat.
Wenn du ein BV bekommst nur weil du auf der Arbeit sonst zu schwer heben musst oder mit chemischen Mitteln etc. arbeiten musst, dann kannst du ja wohl wo anders arbeiten. Wenn es andere Ursachen hat, zB. Komplikationen in der SS oder so, dann kannst du nicht woanders arbeiten, es sei denn, du bekommst nur ein befristetes BV..,

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Re: Beschäftigungsverbot und Arbeitsuchendmeldung?

Antwort von Halberkeks am 20.12.2013, 19:24 Uhr

Mit einem BV darfst du nirgendswo arbeiten. Ist komplett untersagt, weil du ja eigentlich auch nicht arbeiten kannst. Sonst würde es nicht ausgesprochen werden ;)

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Re: Beschäftigungsverbot und Arbeitsuchendmeldung?

Antwort von Anonym85, 18. SSW am 20.12.2013, 19:33 Uhr

Mein BV gilt nur für diese Firma-komplett alle Gebiete. In einer anderen Firma hätte ich arbeiten dürfen. Den Grund möchte ich nicht nennen.

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Re: Beschäftigungsverbot und Arbeitsuchendmeldung?

Antwort von Halberkeks am 20.12.2013, 19:54 Uhr

Komisch, mein FA sagte, dass ich nirgends arbeiten dürfte....
So unterschiedlich sind die Meinungen heute :D

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Re: Beschäftigungsverbot und Arbeitsuchendmeldung?

Antwort von Anonym85, 18. SSW am 20.12.2013, 20:01 Uhr

Ja es kommt wirklich auf den Grund an.
LG

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Re: Beschäftigungsverbot und Arbeitsuchendmeldung?

Antwort von Halluzinelle von Tichy, 14. SSW am 21.12.2013, 9:31 Uhr

Ok, ich sehe schon, ihr wisst nicht mehr als ich. Dass ein BV auch eingeschränkt werden kann, ist mir schon klar gewesen. Das war nicht die Frage. Trotzdem danke für Eure Antworten.

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