Schwanger - wer noch?

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von jamelek, 32. SSW  am 28.01.2013, 22:34 Uhr

Antrag Mutterschaftsgeld

Hallo,

habe heute von meinem Frauenarzt die Bescheinigung für die KK bekommen. Diesen kleinen gelben Zettel.
Jetzt verzweifle ich gerade daran, was ich auf der Rückseite ausfüllen soll.

Also unter der Erklärung Punkt 3 und 4.
Punkt 3: Ich am ____ zuletzt gearbeitet habe.

Ja, was trage ich da jetzt ein? Bin seit einer Woche krankgeschrieben und werde auch bis zum Beginn des Mutterschutzes nicht mehr arbeiten können. Also den Tag, wo ich wirklich zuletzt gearbeitet habe, vor 7 Tagen also?
Oder Beginn des Mutterschutzes eintragen? Aber wann ist der? Bisher war mein eigentlicher ET der 30.3.2013., Beginn Mutterschutz somit 15.2..
Da ich einen Kaiserschnitt haben werde, steht der Termin aber bereits fest und der Arzt trug diesen Termin als ET ein. Danach würde der Mutterschutz ja nun früher beginnen.

Und Punkt 4. Mir Arbeitsentgelt (Urlaubsabgeltung) bis zum ____ zusteht. Tja, da taucht wieder die Frage des wann beginnt der Mutterschutz auf. Außerdem konnte ich aufgrund meiner vorzeitigen Krankschreibung meinen Urlaub nicht mehr antreten. Aber mein Arbeitgeber wird den eher nicht freiwillig auszahlen, sondern wollen, dass er auf nach der Elternzeit verschoben wird.
Welches Datum trage ich nun dort ein?

Nachfrage bei mir auf Arbeit geht leider auch nicht. Ist ein Kleinbetrieb und mein Chef hat selber keine Ahnung, wie das mit Schwangerschaft und co bei Angestellten läuft.

LG Jamelek

 
3 Antworten:

Re: Antrag Mutterschaftsgeld

Antwort von Valby, 40. SSW am 28.01.2013, 23:58 Uhr

Hi, ich kann dir zwar nicht direkt helfen, aber ich hab vor diesem kleinen gelben Zettelchen auch gesessen wie nee Kuh wenns blizt, ich hab dann einfach bei der Krankenkasse angerufen und die haben mir innerhalb von Sekunden meine Frage beantworten können, da läuft dann auch nix schief.

LG und viel Erfolg!!

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Re: Antrag Mutterschaftsgeld

Antwort von Yessyka am 29.01.2013, 2:15 Uhr

Habe auch bei meiner Krankenkasse angerufen...haben mir direkt helfen können...meld dich mal bei deiner!!!
Grundsetzlich war es bei mir so... 01.01.2013 letzter Arbeitstag und ich bin im Beschäftigungsverbot seit Ende September 2012...
Mutterschutz 6 Wochen 02.01.-12.02. Et 13.02.
Wird bei dir auch so sein...der Kaiserschnitt Termin sollte keine Rolle spielen...
Hab die 6 Wochen Mutterschutzgeld von der Kk direkt überwiesen bekommen,sollte des Kind vor ET kommen muss ich nix zurück zahlen und wird bei dir wohl nicht anderst sein...

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Re: Antrag Mutterschaftsgeld

Antwort von shade1983 am 29.01.2013, 7:56 Uhr

Guten Morgen!

Du musst da alles wörtlich nehmen, trägst deinen letzten Arbeitstag ein. Im Anschreiben kannst du ja noch erwähnen, dass du krank geschrieben warst. Wenn dein Fa den KS Termin als ET eingetragen hat, wird von dem berechnet. Sollte das Baby früher kommen, werden die fehlenden Tage hinten angehängt.

Gehalt/Urlaub bekommst du bis zum Vortag des Mutterschutzes. Der AG ist nicht verpflichtet, dir den Urlaub auszuzahlen, aber verfallen tut er nicht.

LG

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