Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Peggy sue, 6.. SSW am 10.01.2008, 15:57 Uhr

Ab wann sagt ihr eurem Chef

...dass ihr schwanger seid?
Bin da etwas unsicher schon wegen des Alters :-)
LG susi

 
11 Antworten:

Re: Ab wann sagt ihr eurem Chef

Antwort von nadine_alt, 17. SSW am 10.01.2008, 16:02 Uhr

Normaler weise muß du sofort nach Kenntnis über die Schwangerschaft deinem Chef darüber informieren. So steht das auch im Mutterschutzgesetz.

LG Nadine

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Re: Ab wann sagt ihr eurem Chef

Antwort von Leon -Paul 06 am 10.01.2008, 16:04 Uhr

ich hatte es damals sofort meinen chef gesagt da ich als zahnarzthelferin arbeite und ich sofort ein beschäftigungsverbot angetreten habe

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Re: Ab wann sagt ihr eurem Chef

Antwort von Maimami2007 am 10.01.2008, 16:23 Uhr

Hallo,

also man muss es nicht sofort sagen. Aber erst wenn Du es gesagt hast, stehst Du unter dem Mutterschutzgesetz. Also ich würde auf alle Fälle die ersten 12 Wochen abwarten. Ist aber jedem selbst überlassen.

Viele Grüße
Maimami2007

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Re: Ab wann sagt ihr eurem Chef

Antwort von Patsy82, 16. SSW am 10.01.2008, 16:43 Uhr

Hallo!

Also ich hab es auch erst ziemlich spät gesagt, so in der 11. Woche! Das ging gut, da ich keinerlei Beschwerden hatte!

Wie alt bist du wenn man fragen darf? Weil du hast ja geschrieben wegen Alter!

LG

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Re: Ab wann sagt ihr eurem Chef

Antwort von Lena_1977 am 10.01.2008, 17:01 Uhr

In der 6. Woche - er wollte mich befördern - ich habe abgelehnt und ihm die SS als Grund genannt und um Stillschweigen bis zur 12. Woche gegenüber den Kollegen gebeten. Hat funktioniert.

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Re: Ab wann sagt ihr eurem Chef

Antwort von Peggy sue, 6. SSW am 10.01.2008, 17:02 Uhr

ich bin 41 und komme aus Aschaffenburg,da wo eine 64J.ein Kind geboren hatte...da wird natürlich getratscht,und ich bin im Verkauf da geht das besonders gut.

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Re: Ab wann sagt ihr eurem Chef

Antwort von Blueberry, 17. SSW am 10.01.2008, 17:10 Uhr

Ich habs meinem Chef in der 14. Woche gesagt. Meine FÄ meinte damals, ich solle die ersten 12 Wochen erst abwarten und das hab ich auch getan. Nach dem ersten Schock hat er mich erstmal in den Arm genommen und gratuliert. Das fand ich total lieb.

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Re: Ab wann sagt ihr eurem Chef

Antwort von jule2811 am 10.01.2008, 17:12 Uhr

ich würd auf jeden Fall die "berühmten" ersten zwölf Wochen abwarten und wenn dann alles ok ist, kannst du es ja sagen; ich habe bis nach der Nackentransparenzmessung gewartet und war dann 13. oder 14. Woche.

alles liebe, jule

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Re: Ab wann sagt ihr eurem Chef

Antwort von arnanja, 8. SSW am 10.01.2008, 22:18 Uhr

In der letzten SS hab ich`s in der 10. SSW gesagt. Halt weil was umgemodelt werden sollte und da wollte ich das der Personalchef vorher bescheid weiß. War dann aber extra vorher noch mal zwischendurch beim FA um halt sicher zu sein das zu dem Zeitpunkt alles OK war.
In der 1. SS war ich glaub ich in der 11. oder Anfang 12. SSW. Da war ich auch grade beim Arzt und es war alles OK.
Jetzt weiß ich noch nicht wann ich es sage. Mache seit Montag einen Aushilfsjob auf einem Schuhpark-Lager, AV eh befristet bis Ende März. Vorher wird man auf jeden Fall die Kugel sehen können und wesentlich länger werd ich das auch nicht machen wollen. 4 Stunden auf einer Stelle stehen und arbeiten geht jetzt noch recht gut aber wer weiß wie`s dann ist.
Mal abwarten was mein Bauch so macht.
LG Tanja

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Re: lt. MuSchG nach Bekanntwerden, siehe Gesetzestext

Antwort von Hotsprings, 40. SSW am 10.01.2008, 23:49 Uhr

im Gesetz steht sobald man Kenntnis davon hat, ausgelegt wird das mit spätestens in der 12. SSW. Das dient auch zu deinem eigenen Schutz, da es Tätigkeiten gibt, die man mit Bekanntwerden der SS nicht mehr ausüben darf.

Gesetzestext dazu:
§ 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis
(1) 1Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. 2Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. 3Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. 4Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben.

(2) 1Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. 2Irrt sich der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist entsprechend.

(3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber.

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Soll heisst nicht muss.

Antwort von SilkeJulia am 11.01.2008, 14:42 Uhr

Die Formulierung ist eine Empfehlung, keine verbindliche Forderung.

Sonst würde da stehen:
"Die Schwangerschaft muss dem Arbeitsgeber unverzüglich nach Bekannwerden mitgeteilt werden.

Das Verschweigen einer der Arbeitnehmerin bekannten Schwangerschaft wird mit einer Geldstrafe bis zu .... geahndet werden."

*g*

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