Geschrieben von enanita am 11.08.2016, 16:54 Uhr |
Fragen zum MuSchG
Hallo,
es ist zwar meine 2. Schwangerschaft, aber die 1. als reguläre Arbeitnehmerin. Wie genau muss ich mich an die Vorgaben des MuSchG halten? Darf ich beispielsweise auch mal 9h arbeiten? Zu diesem Paragrafen heißt es ja auch, dass die Aufsichtsbehörde Ausnahmen zulassen darf. Muss das vorher beantragt werden? Wenn ja, von mir oder vom AG? Wer bestimmt, was schädliche Einwirkungen von Hitze, Nässe, Erschütterungen, Lärm etc. ist?
Ich bin jetzt in der 14. Woche, es geht mir gut und in der 1. Schwangerschaft war das auch bis zum Ende so. Hätte deshalb kein Problem z.B. mit hin und wieder Mehrarbeit. Aber wenn dadurch der AG Ärger bekommen könnte, würde ich das halt nicht machen.
Danke schon mal!
- Fragen zum MuSchG - enanita 11.08.16, 16:54
- Re: Fragen zum MuSchG - speedy 12.08.16, 11:05
- Re: Fragen zum MuSchG - fabiansmama 12.08.16, 17:22
- Re: Fragen zum MuSchG - ireth15 12.08.16, 19:25
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