Geschrieben von Änni18 am 30.10.2019, 20:15 Uhr |
Umgangsrecht
Hallo alle miteinander,
Meine Tochter ist 14 Monate alt und ich bin seit Beginn der Ss alleine mit ihr,habe auch das alleinige Sorgerecht.
Ihr Vater hat sich anfangs dann blicken lassen, wenn er Lust drauf hatte, ich hab ihm das nie verwehrt, da ich finde meine Tochter hat das Recht auf ihren Vater so wie er auch. Nun ist es allerdings so, dass er sich mittlerweile gar nicht mehr meldet. Weder fragt wie es ihr geht, noch ob er vorbei kommen kann.
Nun bin ich am überlegen, wenn er sich irgendwann mal meldet, ihm einfach Tage zu schreiben, an denen er uns besuchen darf und fertig. Ich habe für mich allerdings beschlossen, dass ich sie ihm nicht alleine mitgeben werde zu ihm nach Hause, da er eine komplette Raucher Wohnung hat und ich das gesundheitsschädlich für sie finde. (er meinte einmal lüften reicht da schon -. -)
Aber ich werde ihm nicht mehr hinterher rennen und ihn bitten vorbei zu kommen, denn scheinbar hat er kein Interesse.
Würdet ihr es auch so machen? Ich weiß nicht, oder soll ich erst mit dem Ja sprechen. Aber naja ich hab ja das alleinige sorgerecht. Keine Ahnung, ich fühl mich komisch und will halt nicht, dass er mit seiner "ich komm wann es mir passt" - Einstellung dauernd durch kommt. Ich sitz ja nicht daheim rum und warte bis er sich meldet. Denn ich versuche meinem Kind einen Tagesablauf zu geben, der für sie passt und das klappt auch sehr gut so.
Sry für den riesigen Text
LG und danke für alle Antworten
Re: Umgangsrecht
Antwort von misses-cat am 30.10.2019, 20:24 Uhr
Also feste Tage würde ich auch machen aber in Absprache mit ihm ( kommt beim Jugendamt besser, du hast das alleinige Sorgerecht aber er hat ein Recht auf Umgang das eine hat mit dem anderen nix zu tun)
Und zu dem mitgeben, niemand wird von dir verlangen deine Tochter jemanden mitzugeben der zwei Mal im Jahr vorbei kommt , allerdings wenn er sein Umgangsrecht über eine längere Zeit wahr nimmt wirst du sie ihm mitgeben müssen ( wenn er das bei Gericht durchsetzen will), deine Begründung mit dem Rauchen würde beim Jugendamt und bei Gericht nicht durchgehen, dann müssten ich weiß nicht wie viele Kinder vom Jugendamt in Gewahrsam genommen werden weil die Eltern zu Hause Rauchen.
Re: Umgangsrecht
Antwort von Strudelteigteilchen am 30.10.2019, 21:15 Uhr
Ungelegte Eier
Re: Umgangsrecht
Antwort von @ni am 30.10.2019, 22:09 Uhr
Also erstmal hat das Sorgerecht nichts mit dem Umgangsrecht zu tun. Und nicht nur der Vater hat ein Recht auf Umgang, sondern auch das Kind.
Wenn du möchtest, dass dein Kind Kontakt zum Vater hat, dann wirst du dies wohl einfädeln müssen. Dies kannst du allein mit ihm klären, gemeinsam mit dem Jugendamt oder - wenn du eine rechtskräftige Regelung für beiden Seiten haben willst - einen entsprechenden Antrag bei dem zuständigen Familiengericht stellen.
Bezüglich dem mitgeben. Ich fände die Tatsache, dass dein Kind den Vater quasi gar nicht kennt ausschlaggebend! Du kannst ja nicht einfach einen Fremden vorsetzen. Also wird es eine gewisse Zeit Umgänge mit dir gemeinsam geben und später dann auch ohne dich. Das er in der Wohnung raucht ist sicherlich nicht gut, fällt aber nicht in die Kategorie "Kindeswohlgefährdung", weswegen man ihm nicht perspektivisch Umgänge bei sich zu Hause verwehren kann.
Re: Umgangsrecht
Antwort von kravallie am 31.10.2019, 9:26 Uhr
*Das er in der Wohnung raucht ist sicherlich nicht gut, fällt aber nicht in die Kategorie "Kindeswohlgefährdung"*
lustig.
gerade im zusammenhang mit der unteren kindersitzdiskussion!
Re: Umgangsrecht
Antwort von @ni am 31.10.2019, 9:35 Uhr
Auch hier gibt es keine gesetzliche Grundlage. Das Rauchen in der Wohnung bzw. vor Kindern ist nicht verboten. Also kann man da nicht handeln.
Es gibt Zustände, die man leider nicht ändern kann und wo man als Jugendamt keine Handhabe hat - auch wenn es sich anders wünschen würde. Man kann leider nicht jedes Kind vor jeder erdenklichen Schädigung retten. Das Rauchen in der Wohnung mit den Fahren ohne Sitz zu vergleichen ist, als wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht. Ist leider so.
Re: Umgangsrecht
Antwort von kravallie am 31.10.2019, 9:52 Uhr
*Das Rauchen in der Wohnung mit den Fahren ohne Sitz zu vergleichen ist, als wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht. Ist leider so*
ich vergleiche kindeswohlgefährdung.
passiv rauchen ist NACHWEISLICH schädlich. für jeden.
fahren ohne kindersitz ist eine ordnungswidrigkeit, aber per se (ohne Unfall) nicht schädlich.
in letzterem fall kann man also im Vorfeld handeln, beim rauchen nicht??
btw ich hörte letztens von einem gesetzesentwurf, der rauchen im Auto in Anwesenheit von kindern und schwangeren verbieten soll....
Re: Umgangsrecht
Antwort von @ni am 31.10.2019, 9:56 Uhr
Diesen Gesetzesentwurf unterstütze ich auch!! Ich mache die Gesetze jedoch nicht, sondern befolge sie bloß. Ich würde mir auch viele Dinge anders wünschen, aber das liegt nunmal nicht in meiner Handhabe.
Wenn wir jedes Kind aus einer Raucher-Familie holen, hätten wir den ganzen Tag nichts anderes zu tun. Es ist aber nunmal keine Straftat, das Fahren ohne Sitz wird strafrechtlich verfolgt und bietet dementsprechend eine andere Handlungsgrundlage.
Ob ich das persönlich richtig finde, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier. Aber so sind die Gesetze nunmal und an diese hat man sich zu halten.
Re: Umgangsrecht
Antwort von kravallie am 31.10.2019, 10:18 Uhr
fahren ohne kindersitz ist auch keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit...
ich finde nach wie vor die Definition von kindeswohlgefährdung und resultierende Action ziemlich schräg.
aber mich wundert bald nichts mehr, wenn sich Jugendämter tatsächlich mit sowas auseinandersetzen...
Re: Umgangsrecht
Antwort von @ni am 31.10.2019, 10:24 Uhr
Wir haben da einfach eine andere Sichtweise und kommen nicht auf einen Nenner. Ist ja auch in Ordnung.
Re: Umgangsrecht
Antwort von kravallie am 31.10.2019, 11:37 Uhr
deine Sichtweise ehrt dich, ich halte das aber schlicht und ergreifend für nicht umsetzbar.
persönlich bin ich nicht betroffen, denn meine Kinder sind lange raus aus dem kindersitzalter und meiden von sich aus rauchgeschwängerte luft.
für mich gibt es in der tat schlimmere Verfehlungen was Kinder betrifft, als eine fahrt ohne kindersitz.
Re: Umgangsrecht
Antwort von pauline-maus am 02.11.2019, 13:49 Uhr
warum sucht ihr euch immer die probleme , wo( noch ) gar keine sind.
will er nicht ,dann ist das so, besinnt er sich doch anders, können immer noch diverse konditionene ausgehandelt werden.
derweil lebe dein leben alein mit deinem kind
Re: Umgangsrecht
Antwort von robinsmama2009 am 05.11.2019, 10:29 Uhr
Ich finde du machst das alles genau richtig so, wie du es machst.
Solange er sich nicht von alleine meldet, lass ihn in Ruhe und leb dein Leben mit deiner Tochter. Klar hat sie auch ein Recht darauf aber zwingen kannst du nunmal niemanden. Du tust ihr sogar eher nen Gefallen, wenn sie sich daran gewöhnen kann, dass eben kein Papa da ist. Schlimmer wäre es, ihn zum Umgang zu zwingen. Dann kommt er mal, dann wieder nicht. Ich denke das ist für ein Kind schwerer zu verkraften.
Falls er sich jedoch irgendwann mal besinnen sollte und regelmäßigen Kontakt möchte, musst du ihn lassen. Aber auch da finde ich deinen Ansatz richtig, ihm feste Tage vorzuschlagen. Entweder er nutzt diese dann oder eben nicht.
Meine Erfahrung sagt mir, dass er sich wahrscheinlich so schnell nicht besinnen wird. Daher, leb dein Leben mit deiner Kleinen so wie es euch passt und warte nicht auf den bzw erwarte bloß nichts.
LG
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