Neuanfang2016
Am Wochenende hab ich lange mit meinem Bekannten geredet und ihm auch vorgeschlagen was ihr geraten habt. Er hat mir dann einen Ordner vorgelegt mit dem Gerichtsurteil in dem ihm die Richterin das GSR verwehrt hat. Ich war sprachlos und muss ehrlich sagen ich weiß inzwischen auch nicht mehr was er noch tun soll. Das JA sorgt lediglich dafür das die Kindsmutter den Unterhalt entsprechend erhält, aber beim Thema Umgang wollen sie ihm nicht helfen. Er will es jetzt noch einmal auf dem JA versuchen, aber für mehr fehlt ihm die Kraft. Er fühlt sich von unserem System echt im Stich gelassen.
Was genau ist denn die Begründung im Urteil/Beschluss? wann war das? Was genau wurde zum Umgangsrecht beschlossen? Wie detailliert war das ausformuliert, welche Sanktionen gegen Mutter (und Vater) bei nicht-Ausübung des Umgangs festgelegt? Wenn der SB beim JA nicht "funktioniert": an den Dienststellenleiter wenden und um Unterstützung bitten (Dienstaufsichtsbeschwerde am Ende...). Zeugen mit zu den Gesprächen nehmen. Ich weiss dass das alles viel Kraft kostet, aber immerhin hat er alles dokumentiert. Gib ihm Kraft, feuere ihn an, es ist für sein KIND! Toll dass Du da so unterstützt! D
Die Richterin war noch eine vom alten Schlag, wo die Mutter immer Recht hat. Die Mutter hat einiges Erzählt was nicht ganz der Wahrheit entsprach oder überspitzt dargestellt wurde. Darauf hat sie ihm das GSR verweigert und ihm zu einer Erziehungsberatung geraten. Der Umgang wurde nicht geregelt, dies sollte das JA tun.
Was genau ist denn die Begründung im Urteil/Beschluss? wann war das? Was genau wurde zum Umgangsrecht beschlossen? Wie detailliert war das ausformuliert, welche Sanktionen gegen Mutter (und Vater) bei nicht-Ausübung des Umgangs festgelegt? Wenn der SB beim JA nicht "funktioniert": an den Dienststellenleiter wenden und um Unterstützung bitten (Dienstaufsichtsbeschwerde am Ende...). Zeugen mit zu den Gesprächen nehmen. Ich weiss dass das alles viel Kraft kostet, aber immerhin hat er alles dokumentiert. Gib ihm Kraft, feuere ihn an, es ist für sein KIND! Toll dass Du da so unterstützt! D
Würde mich auch interessieren, mit welcher Begründung das abgelehnt wurde / das so schief gehen konnte. War er denn nicht anwaltlich beraten / vertreten? Da scheint ein Puzzleteil zu fehlen.
Doch er hatte einen Anwalt, aber wohl keinen guten. Die Richterin war noch vom alten Schlag und auf Seiten der Mutter, sie hat ihm lediglich eine Erziehungsberatung ans Herz gelegt.
Aus welchem Grund hat das Gericht dies beschlossen.?st dieser Beschluss überhaupt noch gültig?Das Gemeinsame Sorgerecht wurde doch ,,ganz neu" beschlossen,also eher erleichtert und zugesichert für beide Elternteile.Kann es sein,das da irgend etwas vorgefallen ist oder die Kindesmutter bewusst falsche Behauptungen angestellt hat?Hmm...sehr komisch.Lest nochmal genau alles durch und erkundigt euch!Jedem , Schwerverbrecher"-sorry!-übertrieben gesagt,steht Umgang zu.
Hallo, Umgang ist aber nicht GSR... Gruss D
Ja stimmt,da hast du natürlich Recht.
Die Kindsmutter hat einiges vor Gericht erzählt was nicht ganz den Tatsachen entsprach, sie hat ihn ganz bewusst negativ dargestellt. Das Urteil ist noch nicht ganz 2 Jahre alt. Der Umgang wurde nicht verhandelt, dass sollte das JA regeln.
Bevor er noch mal Zeit auf dem JA verschwendet, würde ich wohl einen Termin beim Anwalt machen...DER tut dann wenigstens auch direkt was und zwar ohne dass man ihn lange bitten muss...also das wäre mein Weg, wenn ich merke, dass ich auf dem JA keine Unterstützung bekomme...
Hatten wir doch im letzten Faden schon: GSR beantragen ist Blödsinn, wenn es noch nichtmal halbwegs regelmäßigen Umgang gibt. Das kann die KM als Begründung anführen und das reicht auch schon. Warum es keinen regelmäßigen Umgang gibt, der also auch eine stabile Bindung zwischen KV und Kind fördert, ist dabei unerheblich. Er sollte sich also ERST um den Umgang bemühen über Anwalt, Klage etc. Aber wenn man natürlich einfach mal irgendwas macht und irgendwie ein bisschen planlos und mal hier mal da, dann wird das natürlich nichts. Und ja, einen langen Atem braucht man dafür auch. Ist nicht fair, ist nicht schön, aber ist nunmal Realität.
Das Sorgerecht hat er direkt nach dem Vaterschaftstest Ergebnis eingeklagt und auch um regelmäßigen Umgang zu haben. Die Richterin allerdings war auf Seiten der Kindsmutter und hat es ihm verweigert und den Umgang sollte das JA regeln.
Außer er wendet sich direkt an den Vorgesetzten seines Sachbearbeiters. Ansonsten keine weitere Zeit verschwenden, sondern direkt (!) an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden. Wenn ihm "für mehr" die Kraft fehlt, dann sollte er seine letzte Kraft zum Anwalt tragen. Der erledigt dann viel für ihn, ohne dass er etwas tun muss. Trag' ihn notfalls hin. Tut er das nicht, darf er auch nicht meckern...
Da sind wir jetzt dran, ich hoffe sehr das er dann an einen Richter oder eine Richterin gerät die etwas objektiver sind.
Da sind wir jetzt dran, ich hoffe sehr das er dann an einen Richter oder eine Richterin gerät die etwas objektiver sind.
Er soll auf jeden Fall, soweit er das noch nachvollziehen kann (Telefonrechnung, WhatsApp, etc) noch rückwirkend ein Protokoll über seine Bemühungen und die Abfuhren machen. Auf jeden Fall erst einmal betreutem Umgang zustimmen (ggf. sogar selbst vorschlagen), um eine Kennenlernphase unabhängig von der Kindsmutter zu ermöglichen. Spätestens wenn das gut läuft: GSR beantragen. Viel Erfolg!
Kann sie ihm den betreuten Umgang denn irgendwie verwehren oder sabotieren? Das Problem bei der guten Frau ist einfach das sie vor leider Eifersucht nicht weiß wohin mit sich und sie das Kind als Druckmittel einsetzt.
Das könnte sie, aber es wird direkt an das Gericht weitergereicht. Er hat so Zeugen für die Verweigerung. Meist setzen die Richter betreuten Umgang voraus, um dann die Umgangsverweigerung im zweiten Schritt zu sanktionieren.
Das klingt ja nach einem realistischen Weg das er doch noch eine Bindung zu seinem Kind aufbauen kann. Danke Dir.
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