Januar 2017 Mamis

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Geschrieben von Zerania, 11. SSW am 14.07.2016, 19:57 Uhr

Zuschüsse

Da werden wir leider keine Erstausstattung bekommen zumindest ich nicht.

Kurzinfo einmalige Beihilfen

Wo:

Antrag bei der Arbeitsagentur (ARGE, Jobcenter) oder beim Sozialamt, der Antrag muss persönlich gestellt werden.



Wann:

Einmalige Beihilfen müssen vor der Geburt eines Kindes beantragt werden.



Wie viel/ Was:

z.B. Babyausstattung( Kinderbett, Kinderwagen), Schwangerschaftskleidung, Mehrbedarf für Schwangere.



Wie lange:

einmalig

Voraussetzungen: Personen mit geringem Einkommen (Auszubildende, Studierende, ALG II bzw. Sozialgeld- Empfängerinnen)

 
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