April 2016 Mamis

April 2016 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 

von Mupfel28  am 18.01.2017, 21:16 Uhr

Würdet ihr...

Danke, für deine Antwort. Mit dem Resturlaub ist es kein Problem. Dieser steht mir laut Chefin zu un der wird im Anschluss an die Elternzeit genommen. Wie gesagt, sie meint die Überstunden würden aber verfallen. Das ist ja nicht der Fall.
Es ist dadurch kein Streit entstanden und das wird auch nicht der Fall sein, bitte nicht falsch verstehen. Ich finde es halt bescheuert, das die es so bescheuert finden, das ich gefragt habe, wie das mit den Überstunden geregelt wird. Ob ich die ausgezahlt bekomme oder wann ich die nehmen soll/kann.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzen 10 Beiträge im Forum April 2016 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.