von Mupfel28 am 18.01.2017, 21:16 Uhr |
Würdet ihr...
Danke, für deine Antwort. Mit dem Resturlaub ist es kein Problem. Dieser steht mir laut Chefin zu un der wird im Anschluss an die Elternzeit genommen. Wie gesagt, sie meint die Überstunden würden aber verfallen. Das ist ja nicht der Fall.
Es ist dadurch kein Streit entstanden und das wird auch nicht der Fall sein, bitte nicht falsch verstehen. Ich finde es halt bescheuert, das die es so bescheuert finden, das ich gefragt habe, wie das mit den Überstunden geregelt wird. Ob ich die ausgezahlt bekomme oder wann ich die nehmen soll/kann.
- Würdet ihr... - Mupfel28 18.01.17, 20:14
- Re: Würdet ihr... - SabSi83 18.01.17, 20:45
- Re: Würdet ihr... - SabSi83 18.01.17, 20:46
- Re: Würdet ihr... - Mupfel28 18.01.17, 21:16
- Re: Würdet ihr... - Mone2 18.01.17, 22:13
- Re: Würdet ihr... - HannesMum23 18.01.17, 22:23
- Re: Würdet ihr... - Laurenzia 19.01.17, 14:31
- Re: Würdet ihr... - SabSi83 18.01.17, 20:45