November 2022 Mamis

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Geschrieben von Michipolly, 35. SSW am 26.09.2022, 14:47 Uhr

Wieder ein lästiger Elterngeld beitrag

Hallöchen,

Ich weiß nerviges Thema aber ich hab nochmal eine Frage zum Elterngeldantrag.
Und zwar stolper ich immer wieder über das „ausklammern“.
Ich verstehe nicht wirklich was das bedeutet und ob der Verzicht darauf nun positiv oder negativ für mich ist?

 
6 Antworten:

Re: Wieder ein lästiger Elterngeld beitrag

Antwort von FrolleinSchein, 33. SSW am 26.09.2022, 21:48 Uhr

Elterngeld berechnet sich ja aus einem Durchschnittswert des Gehaltes der letzten 12 Monate vor dem Geburtsmonat des Kindes.
Also alle 12 Gehälter zusammen addiert.
Das dann durch 12 - das wäre dann dein Durchschnittsgehalt
Geteilt durch 100 und das dann mal 65.
Das Elterngeld Basis sind ja 65 Prozent des Durchschnittsgehaltes.

Als Bsp zum ausklammern:
Jeden Monat hast du "normal verdient", aber
März 600 Euro (zb wegen Kurzarbeitergeld)
April 600 Euro (Kurzarbeitergeld)

Dann kannst du März und April ausklammern lassen. Du hast da ja weniger bekommen.

Würdest du März und April nicht ausklammern lassen, wäre dein Durchschnittsgehalt weniger. Was zur Folge hätte das dein Elterngeld auch weniger wäre.

Sidefact:
Wenn du Monate ausklammern lässt will die Elterngeldstelle aber andere Monate haben zum berechnen. Also nicht mehr die letzten 12 Monate sondern (in unserem Bsp) die letzten 14 Monate. Den Nachweis wollen sie aber dann für ALLE Monate haben, auch die die ausgeklammert werden sollen.

(keine Ahnung ob ich es verständlich erklären konnte )

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Re: Wieder ein lästiger Elterngeld beitrag

Antwort von Michipolly am 27.09.2022, 9:14 Uhr

Vielen Dank für die Antwort!

Also kreuze ich einfach an ich verzichte aufs ausklammern, denn in den letzten 12 Monaten habe ich immer normal verdient und auch im Mutterschutz werde ich ja mein normales Gehalt bekommen.

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Re: Wieder ein lästiger Elterngeld beitrag

Antwort von FrolleinSchein, 33. SSW am 27.09.2022, 10:17 Uhr

Freu mich, dass du mich verstanden hast

Wenn du keine Einbußen hattest, dann machst du das so am besten.

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Re: Wieder ein lästiger Elterngeld beitrag

Antwort von Babywunsch32, 34. SSW am 27.09.2022, 13:49 Uhr

Gilt das Ausklammern auch für Monate in denen man Elterngeld für ein anderes Kind bekommen hat?
Ich war erst wieder ein halbes Jahr arbeiten…

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Re: Wieder ein lästiger Elterngeld beitrag

Antwort von Lieblinchen am 27.09.2022, 14:01 Uhr

Wichtig ist, dass du für das Elterngeld die Nachweise der 12 Monate bevor der Mutterschutz begonnen hat einreichst.
Wenn dein Mutterschutz z.B. im September 2022 beginnt, dann brauchst du die Gehaltsnachweise von September 2021 bis August 2022.

Beim Vater ist das anders, da zählen die Monate vor dem Geburtsmonat

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Re: Wieder ein lästiger Elterngeld beitrag

Antwort von Lieblinchen, 34. SSW am 27.09.2022, 14:09 Uhr

Elterngeldmonate werden immer ausgeklammert und entsprechend durch Monate davor ersetzt. D.h. wahrscheinlich die Monate vor dem letzten Mutterschutz, falls es ein durchgängiger Bezugszeitraum war.

Die Elterngeldstellen am jeweiligen Ort bieten übrigens kostenlose Beratung an.
Wir hatten dort einen Termin und sind all unsere Fragen losgeworden.

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