Juli 2012 Mamis

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Geschrieben von gwasslschdribbe am 13.11.2012, 15:12 Uhr

wahrscheinlich Kündigung...

Wie fast zu erwarten war, wird mein Chef mich nach Ablauf der Elternzeit recht schnell kündigen wollen!
Ich habe vor ein paar Tagen das Gespräch mit ihm gesucht und er hat mir durch die Blume geraten, mich doch etwas aktiver nach einer Stelle umzuschauen!
Die Hintergründe dieser Situation seien jetzt bitte dahingestellt, darum soll es hier nicht gehen! (ob er das darf oder nicht, wie die Rechtslage ist, usw. )

Ich möchte gerne wissen, auf was das Arbeitslosengeld angerechnet wird, wenn ich arbeitslos werde! Auf das Elterngeld, oder den Lohn davor? (Ich habe 14 Jahre lang ohne Unterbrechung gearbeitet, nie staatliche Unterstützung o.ä. bekommen und bin dann schwanger geworden)
Und was ist, wenn ich die Elternzeit verlängere (was er ja erst mal genehmigen muss!)? Nach dem ersten Jahr habe ich ja keine Einkünfte mehr!?
Und gilt die Elternzeit als "Arbeitszeit"? Ich muss ja, um ALG 1 zu kriegen mind. ein Jahr ohne Unterbrechung gearbeitet haben, oder?

Oder bedeutet das, dass ich im Falle einer Kündigung in Harz 4 falle, weil ich ja wegen dem Kind zu Hause war und nicht aktiv gearbeitet habe!?

Vielleicht kennt sich jemand aus oder kann mir einen Tipp geben, wo ich Antworten bekomme!

Danke

 
3 Antworten:

Re: wahrscheinlich Kündigung...

Antwort von MomosWelt am 13.11.2012, 16:08 Uhr

Habe leider keine Antwort, aber frag am besten mal im Expertenforum Recht für junge Familien nach. Ich glaube sie heißt Bader.

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Re: wahrscheinlich Kündigung...

Antwort von ursel7 am 13.11.2012, 17:09 Uhr

Schau mal hier:

http://www.steuerzahler.de/Arbeitslos-nach-der-Elternzeit/42561c51126i1p533/index.html

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Re: wahrscheinlich Kündigung...

Antwort von babymv am 13.11.2012, 19:05 Uhr

du musst nach dem elternjahr ein kindergarten platz haben sonst kannst du kein ALG1 beatragen da du ja nicht vermittelbar bist so ist es bei mir bin in der ss gekündigt worden war auch alles vor gericht....wenn du ein hast bekommste 67% von den letzten gehälter....

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