Geschrieben von Libelula, 35. SSW am 20.03.2023, 3:00 Uhr |
Urlaubsgeld
Yuhuuu
Kurze Frage: weil mir einfach alles zu kompliziert ist. Meine Mutterschutz endet am Ende Juni. Habe ich trotzdem Anspruch aufs Urlaubsgeld? Eine Kollegin meinte Ja, aber ich zweifle da eigentlich sollte ich noch normalerweise bis 11. Juli arbeiten…
Und da bin ich schon in der Elternzeit.
Re: Urlaubsgeld
Antwort von Schneewittchen30 am 20.03.2023, 13:00 Uhr
Ist der Urlaubsgeld Anspruch überhaupt vertraglich festgelegt (Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag), wenn nicht besteht überhaupt kein gesetzlicher Anspruch. Wenn der Anspruch vertraglich festgelegt ist, hast du Anspruch darauf solange du im Betrieb beschäftigt bist. Da während der Elternzeit deine Beschäftigung weiterläuft und lediglich deine Tätigkeit ruht, hast du auch die gesamte Elternzeit Anspruch auf sämtliche vertraglich festgeschriebenen Zusätze wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, sofern dies vertraglich nicht ausgeschlossen wurde.
Re: Urlaubsgeld
Antwort von Rikami82, 37. SSW am 21.03.2023, 9:49 Uhr
Gute Frage und danke für die Antwort!
Darüber hab ich mir noch gar keine Gedanken gemacht.
Re: Urlaubsgeld
Antwort von Libelula, 35. SSW am 25.03.2023, 2:39 Uhr
Danke für die ganze Infos,
Ich muss mein Vertrag wiederfinden aber ich glaube hätte ich Anspruch aufs Urlaubsgeld aber da lasse ich mich dann überraschen. Muss sowieso meine Steuererklärung 2022 noch machen und da werde ich nochmal reinschauen wo mein Vertrag ist. Danke