März 2016 Mamis

März 2016 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 

Geschrieben von Bambi2000, 29. SSW am 21.12.2015, 22:55 Uhr

Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes?

Ich bin im Personalwesen und es gilt für volle Monate, selbst wenn der Mutterschutz am 1.Mai endet, zählt das als voller Monat.
Ebenso dürfte, aber hier bin ich überfragt, der nicht genommene Urlaub aus BV nicht verfallen.

Wichtig zu wissen, wer den Urlaub nach der Elternzeit beansprucht, kann dies in dem Jahr tun wenn aus der EZ zurückgekehrt wird und im Jahr darauf. Bspw Rückkehr im März 2017, Urlaubsanspruch verfällt nicbt vor Dezember 2018. Die wenigsten werden den Urlaub solange schieben aber es kommt ja manchmal anders als man denkt.

Zweite wichtige Info. Wer sich jetzt Urlaubsanspruch aus Vollzeit-Tätigkeit erarbeitet hat -bspw 10 Tage und nach der Elternzeit in Teilzeit zurückkehrt, hat Anspruch auf diese 10 ungekürzten Vollzeit-Tage! Das heisst, es wird auch Vollzeit-Gehalt fällig.

Seid nicht zu gutmütig, euch schenkt auch keiner etwas freiwillig!

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzen 10 Beiträge im Forum März 2016 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.