März 2016 Mamis

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Geschrieben von Zwergenmami, 29. SSW am 21.12.2015, 15:24 Uhr

Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes?

Hallo,

meine Personaltante hat mir auch gesagt, dass ich für den vollen Monat Urlaubsanspruch habe, auch wenn der Mutterschutz beispielsweise am 3. Mai endet, zählt der Mai noch voll.
Und den Urlaubsanspruch habe ich auch trotz Beschäftigungsverbot ab der 9. SSW. Glücklicherweise hatte ich den Sommerurlaub noch nicht eingereicht, daher habe ich noch die kompletten 30 Tage von diesem Jahr
Ich nehme den Rest-Urlaub am Ende der Elternzeit - bekomme dann noch das "volle" Gehalt und geh dann mit den Stunden auf 30 runter. Nach allem Durchrechnen mit Teilzeit-Elterngeld etc. war das für mich die finanziell beste Lösung. Teilzeit-Elternzeit hat sich bei mir jedenfalls überhaupt nicht gerechnet.
LG und schöne Weihnachten allerseits,
Zwergenmami

 
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