Juli 2018 Mamis

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Geschrieben von Zhara1807 am 02.05.2018, 1:14 Uhr

und was macht er?

Leider kann ich keine schrennshot posten aber ich hab das thema finanzielle Unterstützung in Österreich gegoogelt und vieles gefunden. Ich hoffe du findest das richtige für dich

Kindererziehung wird in Österreich vom Staat in ausreichendem Maß gefördert und unterstützt. Da die Geburtenraten immer weiter sinken, fördert der österreichische Staat auf diese Weise die Familienplanung. Staatliche Maßnahmen bezüglich der Familienförderung werden durch diverse regionale und kommunale Förderungsmaßnahmen ergänzt. Mütter oder Väter müssen meistens für eine kürzere oder längere Periode teils oder komplett auf ihr Einkommen verzichten, da sie sich in dieser Zeit der Kinderbetreuung widmen. Diese Arbeit wird vom Staat als eine wichtige, mit dem Beschäftigungsverhältnis gleichwertige Tätigkeit anerkannt und dementsprechend in Form des Kinderbetreuungsgelds entlohnt. Für dieses stehen eine einkommensabhängige und verschiedene pauschale Varianten zur Verfügung.

Quelle: https://www.eltern-forum.at/ratgeber-news/staatl-unterstutzung-fur-familien-in-osterreich-welche-finanziellen-forderungen-gibt-es/


Familienbehilfe
Die Familienbeihilfe in Österreich steht allen Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu, deren Eltern auf dem Antragsformular angeben und beweisen können, dass ihr Einkommen einen bestimmten Betrag nicht überschreitet und dass sie mit dem Kind zusammen in einem Haushalt in Österreich leben. Nach der Volljährigkeit wird die Auszahlung nur unter bestimmten Bedingungen fortgesetzt. Der Betrag der Familienbeihilfe wird nach dem Alter des Kindes bzw. der Anzahl seiner Geschwister gestaffelt.

Derzeit beträgt die Familienbeihilfe bei einem Kind 105,40 Euro pro Monat und wird 12 Mal im Jahr ausgezahlt. Zusammen mit der Familienbeihilfe wird der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt, der nicht gesondert beantragt werden muss. Derzeit beträgt dieser 58,40 Euro pro Monat und Kind. Die Auszahlung erfolgt alle zwei Monate, also sechsmal im Jahr, im September wird die Beihilfe doppelt ausgezahlt. Eltern mit drei oder mehr Kindern haben zusätzlich zur Familienbeihilfe Anspruch auf den sogenannten Mehrkindzuschlag und auf einen Sonderausgabenerhöhungsbetrag. Die Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag sowie der Mehrkindzuschlag und der Sonderausgabenerhöhungsbetrag werden beim Finanzamt, das für den jeweiligen Wohnsitz zuständig ist, beantragt.



Quelle: https://www.eltern-forum.at/ratgeber-news/staatl-unterstutzung-fur-familien-in-osterreich-welche-finanziellen-forderungen-gibt-es/

 
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