Oktober 2016 Mamis

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Geschrieben von bertmo am 25.07.2016, 17:25 Uhr

Terror und Amok

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Soviel zu "schreiben, was man will".

Und wie undifferenziert ist das denn, "während draußen in Gruppen Frauen vergewaltigt werden" - zu allererst waren das mal Arschlöcher, alles andere kommt danach. Toll finde ich das bestimmt auch nicht, bin aber in der Lage, nicht alle "Asylanten" über einen Kamm zu scheren.

 
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