März 2015 Mamis

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Geschrieben von Mümmelmäuse, 29. SSW am 31.12.2014, 13:17 Uhr

Stammbuch ????

Nein nur die Geburtsurkunde reicht nicht. Die Sachen werden ja samt Geburtsanzeige vom KH gleich an das Standesamt weiter geleitet. Und das Standesamt benötigt zur Anfertigung der Geburtsurkunde ebenfalls den Scheidungstitel (scheidungsurkunde) sonst muss man zwei mal laufen. Das war bei meiner Freundin letztes Jahr so.

Und ganz wichtig auch! Die Geburtsurkunden dürfen nicht älter als 24 Monate sein. Da hatten wir bei Nummer eins mal wirklich Probleme weil mein Mann so einen alten Schinken dabei hatte. Wir mussten dann neu anfordern und noch mal aufs Standesamt zum abholen gehen. Also lieber noch mal drauf schauen wie alt das Ding ist. Manche sind sogar so streng, die wollen eins, dass nicht älter als 12 Monate ist. Lieber vorher noch einmal kurz anfragen.

 
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