September 2019 Mamis

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Geschrieben von HeyDu! am 08.07.2019, 13:03 Uhr

Rein rechtlich... ;-)

Versuche ohne Emotionen zu Antworten ;-).

Pure Fakten:
Bekommt das Kind jetzt den Nachnamen des Vaters so ist dies so gut wie unumkehrbar. Selbst wenn der Vater der nachträglichen Änderung im Trennungsfall zustimmen würde, spielen da fast alle Personenstandsämter nicht mit.

Bekommt das Kind jetzt deinen Namen und ihr heiratet später, ist die Namensänderung völlig unproblematisch.

https://www.google.com/amp/s/www.123recht.de/ratgeber/familienrecht/Welchen-Namen-traegt-das-nichteheliche-Kind-__a16820.html%3famphtml=1

Ich würde also unverheiratet nicht den Familennamen des Vaters bestimmen.

Lg

 
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