Geschrieben von NerdyLady1978 am 18.06.2016, 12:10 Uhr |
nur interessemäßig - an die Elterngeldexperten
Gute Frage. Interessiert mich auch, obwohl ich leider keine Antwort habe.
Ich bekomme erst ab Februar 2017 wieder mein normales Gehalt und hoffe doch schwer, vor Februar 2018 wieder in Mutterschaftspause zu gehen (vorzugsweise so ab November 2017, als ob man das planen könnte, hehe). Da ich dann aber ja weit nach der Elterngeldzeit wieder auf Elterngeld angewiesen wäre, nehme ich stark an, dass dann die Einnahmen der letzten 12 Monate vor Eintritt des Mutterschutzes zählen würden und somit auch das "Weniger-Gehalt" während der Elternzeit zählen würde.
Wenn man in der Elternzeit schwanger wird bzw. der Mutterschutz beginnt - nun, dann sieht es vielleicht anders aus...
- nur interessemäßig - an die Elterngeldexperten - Michilein358 18.06.16, 10:51
- Re: nur interessemäßig - an die Elterngeldexperten - DasBabY85 18.06.16, 11:55
- Re: nur interessemäßig - an die Elterngeldexperten - NerdyLady1978 18.06.16, 12:10
- Re: nur interessemäßig - an die Elterngeldexperten - Lili89 18.06.16, 12:23