November 2017 Mamis

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Geschrieben von nociolla, 38. SSW am 20.10.2017, 13:13 Uhr

Noch mal Namensrecht :-( ?

Wir waren heute auf den Jugendamt und haben die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgerechtsübertragung machen lassen.

Nun hatten wir uns ja geeinigt das der kleine erstmal meinen Nachnamen bekommt da ich nicht anders wie er heißen möchte .

Wenn wir mal heiraten sollten habe ich gesagt nehme ich einen Doppelnamen ( damit ich beide Nachnamen meiner Kinder habe )
und der kleine bekommt Papa seinen .

Auch war besprochen das wenn meine großen ausziehen oder Volljährig werden und ihre Dinge alleine erledigen der kleine auch Papa‘s Namen bekommen kann.

Ich dachte immer gehört / gelesen zu haben das das Kind auf Antrag und ab 5 Jahren zusätzlich mit seinen Einverständnis jederzeit natürlich auch den Nachnamen seines Vaters annehmen kann.

Nun hieß es heute ich solle bitte beim Standesamt nochmal nachfragen.

Nachträgliche Änderung des Nachnamens von meinen auf den des Vaters
* bei Hochzeit

* Liegt die elterliche Sorge allein bei einem der beiden Elternteile z.b. Mutter man sich jedoch einvernehmlich auch für den Namen des anderen Elternteils entscheiden

* Liegt die Elterliche Sorge bei beiden Elternteilen und ein Nachname wurde eingetragen ist eine nachträgliche Änderung des Familiennamens nach den Regelungen des bürgerlichen Gesetzbuches nicht vorgesehen und deshalb nur in begrenzten Ausnahmefällen möglich.


Mein Freund und ich hätten schon gerne das der kleine jetzt meinen Namen bekommt aber dann doch nicht lebenslang den Nachnamen von meinen Ex-Mann führt.

Wie würde euch das erklärt ?
Eine Hochzeit steht hier auch nicht im Raum so das man sagt ist auch egal.

 
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