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Geschrieben von nociolla, 38. SSW am 20.10.2017, 13:13 Uhr

Noch mal Namensrecht :-( ?

Wir waren heute auf den Jugendamt und haben die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgerechtsübertragung machen lassen.

Nun hatten wir uns ja geeinigt das der kleine erstmal meinen Nachnamen bekommt da ich nicht anders wie er heißen möchte .

Wenn wir mal heiraten sollten habe ich gesagt nehme ich einen Doppelnamen ( damit ich beide Nachnamen meiner Kinder habe )
und der kleine bekommt Papa seinen .

Auch war besprochen das wenn meine großen ausziehen oder Volljährig werden und ihre Dinge alleine erledigen der kleine auch Papa‘s Namen bekommen kann.

Ich dachte immer gehört / gelesen zu haben das das Kind auf Antrag und ab 5 Jahren zusätzlich mit seinen Einverständnis jederzeit natürlich auch den Nachnamen seines Vaters annehmen kann.

Nun hieß es heute ich solle bitte beim Standesamt nochmal nachfragen.

Nachträgliche Änderung des Nachnamens von meinen auf den des Vaters
* bei Hochzeit

* Liegt die elterliche Sorge allein bei einem der beiden Elternteile z.b. Mutter man sich jedoch einvernehmlich auch für den Namen des anderen Elternteils entscheiden

* Liegt die Elterliche Sorge bei beiden Elternteilen und ein Nachname wurde eingetragen ist eine nachträgliche Änderung des Familiennamens nach den Regelungen des bürgerlichen Gesetzbuches nicht vorgesehen und deshalb nur in begrenzten Ausnahmefällen möglich.


Mein Freund und ich hätten schon gerne das der kleine jetzt meinen Namen bekommt aber dann doch nicht lebenslang den Nachnamen von meinen Ex-Mann führt.

Wie würde euch das erklärt ?
Eine Hochzeit steht hier auch nicht im Raum so das man sagt ist auch egal.

 
2 Antworten:

Re: Noch mal Namensrecht :-( ?

Antwort von Tine1702 am 20.10.2017, 13:26 Uhr

Huhu,

Wir waren zuerst aufm Standesamt und haben die Vaterschaftsanerkennung machen lassen. Von dort dann zum Jugendamt um die Sorgeerklärung abzugeben. Die haben uns dann darauf hingewiesen dass wir noch mal aufs Standesamt müssen um nun eine Namensbestimmungserklärung abzugeben, da wir nun beide das Sorgerecht haben und der Papa nun zustimmen muss dass die Kleine meinen Namen bekommt.

Die Namensbestimmung haben wir dann auch ich abgegeben (ohne die würde es auch keine Geburtsurkunde geben...) Dann wurden wir jetzt belehrt, dass die Kleine meinen Namen bekommt und alle weiteren gemeinsamen Kinder automatisch auch.
Wenn wir mal heiraten bekommt die Kleine auch den Namen den wir dann als Familiennamen auswählen. Änderung auf Papas Namen dann also möglich. Ist sie dann allerdings schon 5 oder älter muss sie ihre Zustimmung zur Namensänderung geben. Willigt sie nicht ein, behält sie meinen Namen. Ansonsten gibt es keine Möglichkeit den Namen nachträglich noch mal zu ändern.

Daher würde ich sagen, entweder Namen direkt vom Papa geben oder er kann den Namen nur erhalten wenn ihr später doch mal heiraten solltet, ansonsten behält er wohl deinen Namen.

Hoffe könnte dir bissl helfen, aber ich würde auch Noch mal schnell aufm Standesamt anrufen und nachfragen. Die müssten es ja genau wissen

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Re: Noch mal Namensrecht :-( ?

Antwort von Patchwork am 20.10.2017, 14:04 Uhr

Ui, warum macht ihr es so kompliziert ?

Wenn ich es richtig verstanden habe , hast Du Kinder aus erster Ehe .
Ihr habt quasi dessen Nachnamen und dein neues Kind , vom anderen Partner soll wie du heißen, da keine Hochzeit im Raum steht .

Und solltet ihr doch einmal heiraten, dann heißen deine Großen wie der Kindsvater, du bekommst nen Doppelnamen und der Kleine soll dann wie dein Partner heißen.

Hab ich das richtig verstanden ?

Ob das so einfach geht scheint mir wirklich fraglich .

Als ich damals neu geheiratet habe , gab es folgende Möglichkeiten.

Meine Kinder aus erster Ehe , behalten ihren Nachnamen oder durch Zustimmung des Kindvaters und ihres eigenen Wunsches, nehmen sie meinen neuen Namen an.

Ich hätte meinen Namen behalten können oder aber meinen Mädchennamen wieder annehmen können .
Mein Mann hätte dann auch meinen Namen annehmen können.

Doppelname find ich persönlich doof.
Irgendwann sind deine Kinder außer Haus, willst du dann immer noch den Namen deines Exmannes tragen ?
Und mir persönlich würde es auch gar nicht gefallen, wenn mein Kind , den Nachnamen des Exmannes tragen würde.

Meine 3 Kinder aus erster Ehe haben ihren Namen behalten und ich heiße wie mein Mann , sowie auch unsere gemeinsamen Kinder.
Da gibt es kein Kuddelmuddel und in Schule und Co. gab es nie Probleme, weil ich anders heiße.

Vielleicht versucht ihr ne „ einfachere „ Lösung zu finden . Nachnamen immerfort zu ändern ist nicht so leicht und auch mit enormen Kosten verbunden .

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