Mai 2011 Mamis

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Geschrieben von Mamsele, 26. SSW am 04.02.2011, 20:06 Uhr

Nicht verheiratet! Was muss ich beachten?

Hallo!
Mein Lebensgefährte und ich sind nicht verheiratet. Haben es auch in der nächsten Zeit nicht vor. Trotzdem ist es mir wichtig das er die gleichen Rechte beim Kind hat wie ich. Deshalb wollten wir noch vor der Geburt beim Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben.
Muss da sonst noch etwas gemacht werden?
Hat von euch schon jemand Erfahrungen damit?
Die vom Jugendamt kennen sich leider, was diesem Thema angeht, nicht aus, konnten mir nichts dazu sagen. Nur wie man dieses Formular ausfüllt, das wissen die.
Vielen Dank für die Antworten.

 
7 Antworten:

Re: Nicht verheiratet! Was muss ich beachten?

Antwort von Bussykat, 28. SSW am 04.02.2011, 20:16 Uhr

hm gute Frage ich bin auch nicht mit meinem Lebensgefährten verheiratet und wir machen es so:
der Kleine bekommt erstmal meinen Namen
und nach der Geburt wird er die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben und dann auch das halbe Sorgerecht bekommen ich glaube dafür braucht man die Geburtsurkunde des Kindes.
Aber ich weiß es nicht ob es so stimmt.
Ich weiß nur das man den Namen bei einer Heirat umtauschen kann :-D

Ich hoffe ich konnte trotzdem irgendwie weiter helfen :-D

LG

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Re: Nicht verheiratet! Was muss ich beachten?

Antwort von sunshinegirl123, 27. SSW am 04.02.2011, 20:43 Uhr

Also wir sind auch noch nicht verheiratet. Mein Freund wird nach der Geburt die Vaterschaft des Kindes anerkennen. So haben wir es beim ersten Kind auch gemacht. Man kann die Vaterschaftsanerkennung aber auch schon vor der Geburt des Kindes machen. Er bekommt mit mir zusammen das gemeinsame Sorgerecht. (Aber dies geschieht natürlich nicht automatisch, sondern nur mit Zustimmung von der Kindesmutter.) Ohne das gemeinsame Sorgerecht könnte er auch keine Elternzeit nehmen, aber das will er wie beim ersten Kind wieder machen. Die Kinder haben erstmal meinen Nachnamen. (Aber sie könnten rein theoretisch gleich seinen Namen tragen.) Aber nachdem unser 1. Sohn wie ich heißt, wird natürlich auch unser 2. Sohn wie ich heißen. Wenn wir es dann irgendwann endlich mal geschafft haben zu heiraten, werden die Kinder automatisch seinen Namen bekommen..... (oder er entscheidet sich dann, "unseren" Nachnamen anzunehmen, dann müsste nur eine Person den Nachnamen ändern und nicht drei.... na mal sehen!)

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Re: Nicht verheiratet! Was muss ich beachten?

Antwort von vinchen, 25. SSW am 04.02.2011, 21:10 Uhr

Wir haben das damals gleich nach der Geburt im Krankenhaus klären können! Sowohl die Vaterschaft als auch den Nachnamen

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Re: Nicht verheiratet! Was muss ich beachten?

Antwort von sterndal, 24. SSW am 04.02.2011, 21:29 Uhr

Hi!
Wir waren bei der Geburt unserer 1ten Tochter nicht verheiratet! Sind danach auch aufs Standesamt und Jugendamt und haben uns Sorgerecht geteilt und Vaterschaft anerkennen lassen! In der Geburtsurkunde ist er auch als Vater angegeben! Meine Tochter hat zuerst meinen Nachnamen bekommen, hab Ausweis etc alles beantragt! 3 Jahre später haben wir geheiratet! Der Witz war, sie hat automatisch seinen Nachnamen bekomen, und wir mußten alles neu beantragen! Du kannst sogar die alte Geburtsurkunde wegschmeissen, verliert ihre Gültigkeit, ist dann eine geborene....(neuer Name)! Ausweis erneuern...! War nur mit einer Menge kosten verbunden! Hat mich echt geärgert!

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Re: Nicht verheiratet! Was muss ich beachten?

Antwort von Nicki1986, 27. SSW am 05.02.2011, 10:56 Uhr

ich beschäftige mich auch zurzeit mit dem theama weil bei uns genau die selbe situation ist
das jugendamt hat bei uns gesagt vor der geburt ist es besser dieses zu regeln sonst musst du perönlich nach der geburt das kind anmelden gehen und wen die vaterschaftsanerkennung gemacht ist dan kan dein freund es anmelden
zur vaterschaftsanerkennung musst du und dein freund dorthin mit eure geburtsurkunde dan wird alles ausgefühlt und dan bekommt ihr ein schreiben dies schreiben muss dein freund bei der anmeldung bei sich haben! so wir auch z.b wen das baby den nachnamen von den freund bekommt wie bei mir direkt auf die geburtsurkunde eingetragen wen du es nach der geburt machst dan wir der vater nachgetragen das finde ich blöd
ich fahre montag ein 2 kh anschauen und dan weis ich wo ich entbinden will, dan werde ich direkt die geburtsurkunden holen also dienstag abend mit mein freund seine und donnerstag meine und werde dan direkt beim jungendamt anrufen um ein termin zu vereinbaren! weil du musst ja dran denken das es etwas dauert bis du die papiere nach hause bekommst bei mir wurde gesagt ca 2-3 wochen!
wen du noch fragen hast kanst du mir gerne eine pn schreiben was ich weis kan ich dir gerne das sagen!
wo kommst du her wen ich fragen draf?
lg nicole

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Re: Nicht verheiratet! Was muss ich beachten?

Antwort von Tuffie23, 27. SSW am 05.02.2011, 22:06 Uhr

hi!
mein freund und ich sind letzten dienstag beim jugendamt gewesen, dort hat er die vaterschaft anerkannt und wir haben auch direkt das gemeinsame sorgerecht festgelegt. so sind wir für den fall gerüstet, dass ich nach der geburt länger im kh bleiben muss, es mir nicht gut geht oder oder oder...
das sind 30min beim jugendamt, und man muss seinen perso mitbringen und unterschreiben. man bekommt 2 urkunden und somit kann das kind auch den nachnamen des vaters annehmen.
hat nix gekostet ( wundersam, bei deutschen ämtern...)
lg

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Re: Nicht verheiratet! Was muss ich beachten?

Antwort von Leni25, 27. SSW am 06.02.2011, 11:17 Uhr

Alos ich weiß ja nicht, wo Du wohnst, aber dass ausgerechnet das Jugendamt sich damit nicht auskennt ist beinahe unmöglich. Die sind schließlich dafür zuständig. Vielleicht bist Du nur in der falschen Abteilung gelandet. Du musst zu der Abteilung die für "Beurkundungen" zuständig ist. Bei uns muss man den Termin telefonisch ausmachen und bekommt auch gleich gesagt, was man alles mitbringen muss. Vielleicht hat euer Amt eine Homepage dort findet man auch viele Infos.
Solltest Du dort doch niemanden finden, der Dir helfen kann, dann frag doch mal Deine Hebamme und /oder bei der Kreißsaalführung die Schwester/Hebamme. Die haben schließlich ständig mit Neugeborenen zu tun und müssten auch die Klärung der Formalitäten kennen. Und uneheliche Kinder sind ja heute mindestens genauso normal und häufig wie eheliche.

LG

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