Juli 2016 Mamis

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Geschrieben von Gustavinchen, 20. SSW am 04.03.2016, 20:47 Uhr

Nachname

Ich will mal noch was ergänzend zu meinem ersten Post in den Raum werfen: Ich bin mit dem Kindesvater verheiratet - aber ich habe bei der Eheschließung meinen Nachnamen behalten (weil ich eine eigene Firma habe). Für uns steht es überhaupt nicht zur Debatte: Das Kind wird den Nachnamen meines Mannes tragen. Er wünscht sich das, und weil ich meinen Mann lieb habe, bin ich damit einverstanden. Dabei kann es - auch wenn wir verheiratet sind - trotzdem zu einer Trennung kommen. Aber wer sagt denn überhaupt, dass das Kind dann immer zwingend bei der Mutter bleibt? Ihr geht da alle sehr selbstverständlich davon aus. Ich kenne aber viele Fälle, in denen das Kind beim Vater lebt. Also ist es relativ egal, welchen Nachnamen man wählt, er kann einen später immer vor Probleme stellen.

Und was das Sorgerecht betrifft: Das kann der Kindesvater mittlerweile ohne Weiteres einklagen. Die Kindesmutter muss beweisen, dass das gemeinsame Sorgerecht dem Kind schadet, was meistens nicht der Fall ist und auch kaum zu beweisen ist. Kann die Mutter der Nachweis nicht erbringen, dann bekommt der Vater das gemeinsame Sorgerecht. Punkt.

 
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