Geschrieben von phoejo, 30. SSW am 20.03.2015, 11:59 Uhr |
Mutterschutz und Arbeitslosigkeit
Huhuhuhuhhh,
mag mich auch mal wieder melden! Bei mir und Mausi ist ales ok Nur wachsen und zunehmen soll die Minidame noch ordentlich! Am 2.4. habe ich mein 3. großes Screening und bin schon recht neugierig!
Nun habe ich noch ne Frage:
da mein Arbeitsvertrag nach Bekanntwerden der SS, wie zu erwarten, nicht weiter verlängert wurde, bin ich nun seit dem 1.3. arbeitslos.
Meine Frage: ich bekomme jetzt Arbeitslosengeld bis zum Mutterschutz (22.4.) und dann? Dann zahlt die KK, oder? Bekommt die direkt bescheid von der AfA? Die AfA wollte ja unbedingt den Beginn des Mutterschutzes wissen. Geben die das an die KK weiter? Weiß das zufällig jemand?
Re: Mutterschutz und Arbeitslosigkeit
Antwort von strange1993, 34. SSW am 20.03.2015, 12:05 Uhr
Du bekommst Arbeitslosengeld.
Aber du hättest dich 3 Monate vorher Arbeitslos melden müssen, weiß jetzt nicht ob du nun deswegen eine Sperrfrist bekommst. Ab Mutterschutz bekommst du von der Krankenkasse Geld und zwar in Höhe vom Krankengeld also die 67%.
Mit der Krankenkasse musst du telefonieren und denen das mitteilen, so habe ich das getan. Habe gestern dann einen Brief bekommen den ich ausfüllen musste wegen Mutterschaftsgeld. Dort wollten die dann wissen ob ich danach noch Beschäftigt bin etc. mein Vertrag läuft während des Mutterschutzes aus und ich musste dann Kopie vom Arbeitsvertrag und die letzten 3 Lohnbescheinigungen mit abgeben. Habe gerade alles erst mal weg geschickt.
Nach dem Mutterschutz musst du dich auch nicht unbedingt wieder Arbeitslos melden, wenn du Elternzeit nehmen willst, so hat man mir das gesagt. Ich soll mich erst melden, wenn die Elternzeit beendet ist und ich denen min. 15 Stunden die Woche zu verfügung stehe und ich einen Betreuungsplatz für den kleinen nachweisen kann.
Re: Mutterschutz und Arbeitslosigkeit
Antwort von yola-noah am 20.03.2015, 12:12 Uhr
Soweit ich weiß bekommst du die üblichen 13€ von der KK und den Rest von der AfA.
Der KK musst du Bescheid , geben spätestens 7 Wochen vor ET soweit ich weiß (schicke meins heute noch ab)
Von den meisten KKs gibt es Vordrucke, die man ausfüllen muss und man muss noch einen Nachweis vom FA über den voraussichtlichen ET mitschicken, bei mir nannte die Arzthelferin das die 33+0 Bescheinigung
Klar will die AfA den Beginn des Mutterschutzes wissen, denn ab da müssen sie dir ja 13€ weniger zahlen ;)
Re: Mutterschutz und Arbeitslosigkeit
Antwort von phoejo, 30. SSW am 20.03.2015, 12:14 Uhr
Ich danke dir soweit.
Ja, ich war ja schon im November bei der AfA....das läuft ja Alles....habe auch schon den Bescheid nach 1 Woche erhalten.
Ok, dann rufe ich bei der KK an. Den Rest können die mir sicher sagen.
Nach dem Mutterschutz bekomm ich dann nur Elterngeld und zum Beispiel nach 1 Jahr, wenn ich dann wieder arbeiten wollte, könnte ich mich doch arbeitssuchend melden und bekäme dann nochmal Arbeitslosengeld, richtig?
LG
Re: Mutterschutz und Arbeitslosigkeit
Antwort von phoejo, 30. SSW am 20.03.2015, 12:16 Uhr
Oh, ich hatte das so verstanden, dass bei Arbeitslosigkeit die AfA ab Mutterschutz raus wäre...
Naja, vielen Dank Euch!
Ich rufe bei der KK an!
Re: Mutterschutz und Arbeitslosigkeit
Antwort von yola-noah am 20.03.2015, 12:21 Uhr
Weiß es leider auch nicht genau!
Ja, die KK kann dir das sicher am schnellsten beantworten.
Bekommst aber im Endeffekt genauso viel Geld wie jetzt gerade, nur von wem ist eben die Frage ;)
Re: Mutterschutz und Arbeitslosigkeit
Antwort von phoejo, 30. SSW am 20.03.2015, 12:27 Uhr
Ja, denke ich auch! ;)
Re: Mutterschutz und Arbeitslosigkeit
Antwort von septemberkugel15 am 20.03.2015, 14:33 Uhr
Huhu
Ich schleiche mich mal ein
Bin in einer ähnlichen Situation wie du und bin zur Beratung zur pro familia gegangen.
Also du bekommst wenn du im Mutterschutz bist das gleiche Geld das jetzige Arbeitslosengeld. Keine weiteren Abzüge (wenn du noch arbeiten würdest wäre es 1:1 dein Gehalt)
Du musste dich direkt bei der Krankenkasse melden. Übernimmt nicht das Jobcenter.
Elterngeld bekommste du dann dein Durchschnittsgehalt und die Monate wo du Arbeitslosengeld bezogen hast werden mit 0,- angesetzt.
Wenn du unter 1000,- kommst dann zählst du als geringverdienert und es wird ein % noch drauf gepackt.
Wenn du nach der Elternzeit Dich wieder Arbeitssuchend melden möchtest musst du mindestens 15 Stunden/Woche bereit sein zu arbeiten und einen Nachweis erbringen das dein Kind ab dem Tag auch betreut wird Tagesmutter/ Kita. Die Großeltern zählen nicht damit zu.
Du bekommst dann auch nur noch das Arbeitslosengeld zu den verringerten Stunden.
Alles Liebe
Re: Mutterschutz und Arbeitslosigkeit
Antwort von phoejo, 30. SSW am 20.03.2015, 15:05 Uhr
Oh ja, ich danke dir sehr...habe mich nun auch noch ein wenig eingelesen...leider bekomme ich bei 12 unterschiedlichen online-rechnern auch 12 unterschiedliche Elterngeldbeträge raus...das ist doch verrückt! Ja, ne Tagesmutter wäre nach einem Jahr eine Option für mich, wenn ich eine gute finde!
Manche Rechner rechnen mit dem Netto-Gehalt, andere mit dem Brutto...beim Netto liege ich auf jeden Fall unter 1000,-€. Die Ergebnisse pendeln zwischen 590 und 630 Euro! einmal kam sogar 800,- raus! Das wäre recht erfreulich! Oh man! Die machen das alles doch wieder extra doof, oder??
Macht es eigentlich Sinn, den Antrag erst nach dem Mutterschutz zu stellen? Denn das "Einkommen" wird ja mit berücksichtigt und dann abgezogen! Bzw. hatte ich irgendwo gelesen, dass man dann nur noch 9 Monate Elterngeld bekommt. Ist das richtig?? Hilfe! Für sowas bin ich echt nicht geschaffen!
Re: Mutterschutz und Arbeitslosigkeit
Antwort von strange1993, 34. SSW am 20.03.2015, 15:39 Uhr
9 Monate Elterngeld stimmt nicht.
Du kannst dir das Geld splitten lassen und 24 Monate Elterngeld auszahlen lassen. Denn so mache ich das auch ;)
Ich würde einfach mal den Antrag ausfüllen und dann nach der Geburt weg schicken und dann siehst du was du bekommen wirst. ;) Denke du wirst so viele verschiedene Ergebnisse jetzt bekommen, weil die nur damit rechnen wenn du Arbeiten gehen würdest und solche Fälle wie Arbeitslosigkeit nicht berücksichtigen.
Re: Mutterschutz und Arbeitslosigkeit
Antwort von septemberkugel15 am 20.03.2015, 21:11 Uhr
Also ausrechnen kannst du das mit deinen Durchschnittsnetto Gehalt.
Beispiel du gehst am 1.4 in Mutterschutz dann nimmst du dein Nettogehalt von 1.4.14-28.2.15 (Achtung: Urlaubsgeld. Boni, Weihnachtsgeld und Abfindungen müssen rausgerechnet werden)
Der März wird mit 0,- angesetzt.
Davon dann 65%. Das ist dann dein Elterngeld.
Und unter 1000,- werden halt noch Prozente (weiß nicht mehr genau welchen Satz) mit draufgerechnet.
Die mutterschaftszeit wird mit auf die elternzeit gerechnet
Heißt bei Geburt am Stichtag 8 Wochen mutterschaftsgeld
9 Monate elterngeld
Gehst du über den Termin bekommst du weiter mutterschaftsgeld geht aber von der elternzeit runter.
Du kannst dir das Elterngeld tatsächlich splitten bedeute zB du bekommst 500,- Elterngeld kannst dann auf 22monate aufteilen also 250,- jeden monat
Du kannst den Antrag erst nach der Geburt stellen, die brauchen die Geburtsurkunde. Den Antrag kann du vorher aus dem Netz laden oder beim Arbeitsamt abholen. Ausfüllen kannst den schon vorher.
Du kannst aber sonst auch zur elterngeldstelle gehen und die geben dir auch noch Tipps.
Achja du könntest auch noch versuchen einen kinderzuschlag zu beantragen. Gerade unter 1000,- könnte da schon was rum kommen.
Ach und achte auf die Steuerklasse... Vielleicht beim Finanzamt nochmal anrufen...
Wir wollten den Fehler machen und auf 3(männe)und ich 5 gehen. Dann müssten wir nächstes Jahr nachzahlen. Ich zahle lieber jeden Monat als auf einmal 2000,-...
Schönen Abend
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