Geschrieben von InaMia am 21.01.2016, 13:02 Uhr |
Kleine Info am Rande zur Elternzeit
Mein "Männel" und ich wollen die 14 Monate Elternzeit auf alle Fälle nutzen
bzw. er will die letzten 2 Monate des ersten Lebensjahres unsres Kleinen in Elternzeit gehen (Partnermonat)
Springender Punkt: Wenn eure Männer ebenfalls Elternzeit machen wollen, erinnert ihn dran bzw. denkt dran: Elternzeit am Besten im angefangenen Monat beginnen!
Damit sein Urlaubsanspruch für diesen Monat nicht verfliegt!
Beispiel:
Elternzeitbeginn = 10.04. (2 Monate)
Elternzeitende = 10.06.
Urlaubsanspruch wie folgt:
Es besteht ein Anspruch auf Urlaub im April und Urlaub im Juni
der AG kann lediglich den Urlaubsanspruch für Mai abziehen
nämlich: JE VOLLER MONAT ELTERNZEIT DARF DER AG 1/12 DES JAHRESURLAUBES ABZIEHEN
würde er die Elternzeit am 01.04 beginnen und zum 1.06. enden
dürfte der AG den Urlaubsanspruch für April und Mai voll abziehen
- das sind immerhin so 2-2,5 Tage Urlaubsanspruch weniger
Weiß net, ich wusste das zuvor nicht und werde das sicherlich bei Planung der Elternzeit/Einreichen beachten!
LG
Re: Kleine Info am Rande zur Elternzeit
Antwort von knuffelbär, 19. SSW am 21.01.2016, 13:09 Uhr
Stimmt schon, viele AGs lassen aber deswegen den beginn nur zum ersten zu, es sei denn es wird an Geburt beantragt, denn dann müssen sie es ja nehmen wie es kommt.
Re: Kleine Info am Rande zur Elternzeit
Antwort von SiSiLi, 21. SSW am 21.01.2016, 13:09 Uhr
Hey, das ist eine interessante Info - vielen Dank, dass du sie mit uns teist.
Ich wusste das nämlich noch nicht!
Re: Kleine Info am Rande zur Elternzeit
Antwort von InaMia am 21.01.2016, 13:13 Uhr
naja die letzten 2 Monate zum 1. Geburtstag - geht bei meinem zumindest.
Versuch ist es wert :)
Re: Kleine Info am Rande zur Elternzeit
Antwort von Mini2012, 21. SSW am 21.01.2016, 13:13 Uhr
Danke für die Info! Ich wusste gar nicht, dass man überhaupt auch zum 1. anfangen könnte bzw. frei wählen kann. Dachte man muss sich eh immer nach dem Geburtstermin richten...
Re: Kleine Info am Rande zur Elternzeit
Antwort von kafee1984, xx. SSW am 21.01.2016, 13:16 Uhr
Schleich mich mal ausm Januar ein... Es zählen immer die Lebensmonate. Ist dein Kind also z.B.. Am 5. Geboren, muss immer ab 5. Die Elternzeit genommen werden. Irgendwann im Monat oder an Anfang des Monats beginnen geht nicht.
Liebe Grüße
Re: Kleine Info am Rande zur Elternzeit
Antwort von Mini2012, 21. SSW am 21.01.2016, 13:18 Uhr
So kenne ich das auch, daher hab ich mich gewundert über diesen Beitrag ...
Re: Kleine Info am Rande zur Elternzeit
Antwort von manu487 am 21.01.2016, 13:56 Uhr
Das is ja echt interessant... nur bei uns kann mein mann leider keine Elternzeit nehmen. Ist selbstständig der nimmt da halt nur Urlaub und tritt bissle kürzer...
Lg
Re: Kleine Info am Rande zur Elternzeit
Antwort von InaMia am 21.01.2016, 13:56 Uhr
Wirklich?
Habe das anders verstanden - nämlich dass Elterngeldmonate den Lebensmonaten des Kindes gerechnet werden,
Elternzeit dagegen wählbar ist (sollte beachten dass es Abzüge beim Elterngeld geben kann wegen: Elterngeld kann nur für Lebensmonate des Kindes beantragt werden, nicht für Kalendermonate. Die Elternzeit sollte so angemeldet werden, dass die Lebensmonate, für die Elterngeld beantragt wird, vollständig in der Elternzeit liegen)
heißt würde der Termin auf 01.06. fallen würde ich den 02.06. beantragen, damit der Monat nicht voll ist?
Oder ist das falsch?
Re: Kleine Info am Rande zur Elternzeit
Antwort von InaMia am 21.01.2016, 14:08 Uhr
Ok vllt hab ich das in dem ganzen Wirrwarr auch falsch verstanden mit Mitten unter dem Monat frei wählen können wann Elternzeit beginnt
aber welche Lebensmonate des Kindes die (mindestens 2 Monate) betreffen sollen, das kann er selbst wählen
und er sagte vom Knirps hat er mehr bzw. kann die Zeit mit ihm sinnvoller nutzen wenn der eben bisschen größer ist
Re: Kleine Info am Rande zur Elternzeit
Antwort von Snuupi am 21.01.2016, 14:09 Uhr
Bitte bitte Elternzeit und Elterngeldmonate nicht in einen Topf werfen. Elterngeld ist klar gesetzlich geregelt und hängt vom Geburtstag des Kindes ab, Elternzeit dagegen kann man als Frau nach dem Mutterschutz beantragen und auch Männer können dies machen, in einem früheren Post ging es schon mal darum.... Viele Väter starten mit dem Geburtstag des Kindes in die Elternzeit oder wenn zB die der Frau endet, weil zB Eingewöhnung des Kindes startet etc. man darf auch arbeiten in der Elternzeit. Hier solltet ihr euch individuell beraten lassen, manche Elterngeldstellen helfen oder Gewerkschaften, Kollegen etc, so gab es bei uns zB den Tipp Elternzeit nicht zu früh zu beantragen weil es Auswirkungen auf den Kündigungsschutz hätte haben können... Solche Tricks und Kniffe erfährt man aber nur durch ganz viel Fragerei.
Re: Kleine Info am Rande zur Elternzeit
Antwort von InaMia am 21.01.2016, 14:47 Uhr
Ja ich rede ja von Elternzeit und nicht Elterngeld...
oh man jetzt war ich selbst mal kurz verwirrt^^
http://www.familienplanung.de/schwangerschaft/familie-und-beruf/elternzeit-aufteilen/
Re: Kleine Info am Rande zur Elternzeit
Antwort von Zitronenfalter907, 28. SSW am 21.01.2016, 17:28 Uhr
Hallo,
Mit den Urlaubstagen hast du recht, allerdings geht die Elternzeit ja nicht nach Kalendermonaten, sondern nach Lebensmonaten des Kindes. D.h. wenn das Kind z.B. am 1.6. zur Welt kommt, dann geht jeder Monat der Elternzeit am Ersten an, also 1.7. - 1.8. , 1.12. - 1.1. USW.
Kommt das Kind bspw am 12.6., dann gehen die Elternzeitmonate immer am 12. an , also 12.6. - 12.7., 12.10. - 12.11. Dies wäre der ' günstigere' Fall bezüglich den Urlaubstagen.
Re: Kleine Info am Rande zur Elternzeit
Antwort von InaMia am 22.01.2016, 6:55 Uhr
Elternzeit kann beliebig genommen werden, nach Kalendermonaten, Lebensmonaten oder auch vereinzelten Tagen/Wochen/Monaten - beliebig bis zum dritten Lebensjahr des Kindes bzw. bis 24 Monate bis zum 8. Lebensjahr
die Elterngeldmonate gehen nach Lebensmonaten des Kindes
LG
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