Geschrieben von Natilla am 19.05.2013, 11:59 Uhr |
Keine Überschrift da mir die Worte fehlen
Hallo!
das ist ja wirklich unverschämt! Soweit ich mich erinnere ist bei einem unbefristeten Vertrag nur eine betriebsbedingte Kündigung (da müsste es dem Betrieb allerdings echt schlecht bzw. muss es nachgewiesen werden) oder nach 3 Abmahnungen gültig (falls die persönliche Performance als Grund genannt wird). Oder gelten da für Kleinstbetriebe Ausnahmen?
Einen Betriebsrat gibt es ja wahrscheinlich nicht oder?
Ich würde sofort Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen (innerhalb von 3 wo. nach Kündigung)! Reicht auch erst mal nur der Kündigung zu widersprechen - Begründung kann folgen.
Such dir doch am besten gleich einen Anwalt!
Viel Glück!
- Keine Überschrift da mir die Worte fehlen - fanta1987 18.05.13, 23:43
- Re: Keine Überschrift da mir die Worte fehlen - Isa1005 19.05.13, 1:00
- Re: Keine Überschrift da mir die Worte fehlen - Angel1999 19.05.13, 7:55
- Re: Keine Überschrift da mir die Worte fehlen - Dolly82 19.05.13, 9:07
- Re: Keine Überschrift da mir die Worte fehlen - Flo2011 19.05.13, 9:47
- Re: Keine Überschrift da mir die Worte fehlen - shade1983 19.05.13, 11:22
- Re: Keine Überschrift da mir die Worte fehlen - Natilla 19.05.13, 11:59
- Re: Keine Überschrift da mir die Worte fehlen - Mücky 19.05.13, 13:17
- Re: Keine Überschrift da mir die Worte fehlen - AnnaMaria 19.05.13, 15:58
- Eine Frage noch - fanta1987 19.05.13, 17:09
- Re: Keine Überschrift da mir die Worte fehlen - RINA0209 19.05.13, 20:28