August 2012 Mamis

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Geschrieben von Natilla am 19.05.2013, 11:59 Uhr

Keine Überschrift da mir die Worte fehlen

Hallo!

das ist ja wirklich unverschämt! Soweit ich mich erinnere ist bei einem unbefristeten Vertrag nur eine betriebsbedingte Kündigung (da müsste es dem Betrieb allerdings echt schlecht bzw. muss es nachgewiesen werden) oder nach 3 Abmahnungen gültig (falls die persönliche Performance als Grund genannt wird). Oder gelten da für Kleinstbetriebe Ausnahmen?
Einen Betriebsrat gibt es ja wahrscheinlich nicht oder?

Ich würde sofort Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen (innerhalb von 3 wo. nach Kündigung)! Reicht auch erst mal nur der Kündigung zu widersprechen - Begründung kann folgen.
Such dir doch am besten gleich einen Anwalt!

Viel Glück!

 
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