Januar 2017 Mamis

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Geschrieben von ebbydos am 07.05.2016, 22:19 Uhr

Kann mein Chef mich kündigen ?

Also, generell darfst du nur bis 20Uhr arbeiten, es sei denn, es ist ein Schankbetrieb, dann bis 22Uhr. Ob da ein Wettbüro dazu zählt, da bin ich überfragt. Ich würde jetzt an deiner Stelle erst mal nichts überstürzen, erst mal zum Arzt gehen und den mal darauf ansprechen. Ist das eine Vollzeitstelle? Oder 400€?



§ 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und
nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die
1.   von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2.   von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.
(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der
Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden
1.   in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,
2.   in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,
3.   als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr

 
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