Januar Mamis

Forum Januar Mamis 2017

Kann mein Chef mich kündigen ?

Thema: Kann mein Chef mich kündigen ?

Ich spiele mit dem Gedanken meinem Chef zu sagen das ich schwanger bin aber natürlich erst nach meinem Termin am Freitag Jetzt habe ich aber ein bisschen schiss das er mich kündigt weil ich schwanger bin da er mich im Vorstellungsgespräch gefragt hat ob Kinder für mich ein Thema sind und ich habe ihn bewusst belogen Wie und wann ist der beste Zeitpunkt ihm zu sagen das ixh schwanger bin Wann macht ihr das ? Ich habe eigentlich ein recht gute Verhältnis zu meinem Chef uns kann eigentlich alles mit ihm bereden nur leider weiß ich nicht wie er reagiert wenn er das hört

von ZickenZwerg am 07.05.2016, 20:12



Antwort auf Beitrag von ZickenZwerg

Kündigen kann er dich nicht und die Frage nach Kindern beim vorstellen ist eh nicht zulässig. Solltest du Probleme bekommen, lass dich von einem Anwalt beraten. Solange das kein Job ist, der gefährlich ist fürs Kind, würde ich eventuell noch ein paar Wochen warten. Als was arbeitest du denn?

Mitglied inaktiv - 07.05.2016, 20:23



Antwort auf diesen Beitrag

Ich arbeite bei tipico sportwetten und so ist der Job eigentlich ganz ruhig also nichts mit Chemie oder so was

von ZickenZwerg am 07.05.2016, 20:29



Antwort auf Beitrag von ZickenZwerg

Ich muss jetzt noch mal nachfragen, kenne mich da nicht aus, musst du da auch nachts arbeiten? Also im Schichtbetrieb?

Mitglied inaktiv - 07.05.2016, 21:46



Antwort auf diesen Beitrag

Ixh muss alle 14 Tage von 16:30 -23 Uhr arbeiten

von ZickenZwerg am 07.05.2016, 21:59



Antwort auf Beitrag von ZickenZwerg

Also, generell darfst du nur bis 20Uhr arbeiten, es sei denn, es ist ein Schankbetrieb, dann bis 22Uhr. Ob da ein Wettbüro dazu zählt, da bin ich überfragt. Ich würde jetzt an deiner Stelle erst mal nichts überstürzen, erst mal zum Arzt gehen und den mal darauf ansprechen. Ist das eine Vollzeitstelle? Oder 400€? § 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die 1.   von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche, 2.   von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. (3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden 1.   in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr, 2.   in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr, 3.   als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr

Mitglied inaktiv - 07.05.2016, 22:19



Antwort auf diesen Beitrag

Mhhh dann werde ich mal mit meiner Ärztin reden weil ich komme in einer Woche immer auf 45,5 Stunden sprich in 14 Tagen auf 91 und manchmal auch noch mehr

von ZickenZwerg am 07.05.2016, 22:43



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo , Ich hab damals bei mir im betrieb erst in der 16 ssw Bescheid gegeben . Hatte eine stundenwoche mit Minimum 48 Stunden und 2 mal wöchentlich auch von 14- nachts manchmal 1-2 Uhr Auch hab ich 20 kg durch die Gegend geschleppt . Im Nachhinein würde ich es nicht mehr machen , aber etwas würd ich schon noch warten . Es ist ja noch sehr früh . Das Risiko das bis zur 12 Woche was passiert ist sehr hoch . Ich kenne leider einige die es zu früh sagten , das baby verloren , und danach aber gleich entlassen würden . Natürlich mit einen anderen Grund als Vorwand . Das lies mich halt Zweifeln deswegen sagte ich es erst spät , zum Glück sah man da auch nicht viel das ich es gut verstecken konnte

von Herbstlaub1 am 08.05.2016, 07:34



Antwort auf Beitrag von ZickenZwerg

Genau, spreche erst mal in ruhe mit deiner Ärztin. Ich würde auch noch ein paar Wochen warten mit dem Chef. Erkundige dich am besten vorher genau, welche Rechte du hast, eventuell stellt er dir vielleicht auch ein beschäftigungsverbot aus.

Mitglied inaktiv - 08.05.2016, 09:51