Dezember 2011 Mamis

Dezember 2011 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 

Geschrieben von Möchtegernschwanger, 13. SSW am 13.05.2011, 14:29 Uhr

@ Gea

Das kann ich dir leider nicht sagen, da kommt´s drauf an, was im Vertrag steht, das ist ganz individuell. Es gibt Verträge, da ist eine Kündigung vor Beginn zulässig, bei anderen ist es ausdrücklich ausgeschlossen...

Klar wäre es besser vor vorn herein die Wahrheit zu sagen, aber das fehlende Geld werden Sie dir für deine Ehrlichkeit nicht schenken.
Problem bei der Sache ist nämlich die Elterngeldberechnung... Wenn du Arbeitslosengeld 1 bekommst, wird das dir nicht angerechnet.
Beispiel: D. H., wenn du in den letzten 12 Monaten 6 Monate Alg 1 bezogen hast, dann wird gerechnet: 6x dein Netto + 6x 0 Euro (wegen Alg1) und das ganze : 12 Monate. Wenn du also ca. 1000 Euro netto hattest, dann rechnen die 6x 1000 Euro plus 6x 0 Euro : 12 Monate und das ganze X 67% = 335 Euro Elterngeld.
Wenn du aber bis vor Beginn Mutterschutz arbeitest und wie im obigen Bsp. durchgehend ca. 1000 euro netto hast, dann gekommst du das DOPPELTE Elterngeld! Also überleg dir gut, ob du zu ehrlich sein willst...

Du bist nicht verpflichtet es vorher dem neuen Arbeitgeber mitzuteilen, mach es aber direkt am ersten Arbeitstag! Dann greift bereits an diesem Tag der besondere Kündigungsschutz. Ich an deiner Stelle würde am ersten Tag noch vor Arbeitsbeginn in der Personalabteilung aufkreuzen und die Schwangerschaft melden.
Sorry dass es so lang geworden ist, aber ich möchte dir nur über die Nachteile aufklären, die eine gut gemeinte Ehrlichkeit mit sich ziehen würde...

LG

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzen 10 Beiträge im Forum Dezember 2011 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.