von Mannislinchen am 16.01.2023, 12:51 Uhr |
Frage zur Mutterschaftsgeld
Eigentlich muss man dem AG nur mitteilen wann man in den Mutterschutz geht.
Das Formular dann an deine kk.
Du bekommst dann einen Teil vom AG und einen Teil von der kk. Sodass es auf deinen ursprünglichen Lohn hinauslaufen müsste, rechnet man es zusammen. So wurde es mir zumindest erklärt.
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- Frage zur Mutterschaftsgeld - Haki 22, 33. SSW 16.01.23, 12:21
- Re: Frage zur Mutterschaftsgeld - Mannislinchen 16.01.23, 12:51
- Re: Frage zur Mutterschaftsgeld - blueberry123, 34. SSW 16.01.23, 12:53
- Re: Frage zur Mutterschaftsgeld - Haki 22 16.01.23, 17:56
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