Juni 2012 Mamis

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Geschrieben von nati7, 19. SSW am 06.01.2012, 20:51 Uhr

Frage wegen BV/Urlaubsanspruch

Jetzt bin ich unten über etwas gestolpert.
Hab ja das absolute Beschäftigungsverbot.
Weiß das hier jemand sicher, ob ich den Urlaub für dieses Jahr dann ausbezahlt bekommen muss?
Ich habe jetzt zwar Elternzeit für 2 Jahre beantragt aber für mich ist es mehr oder weniger klar, dass ich auch nicht in den Betrieb zurückkehre. Kann ich denen natürlich nicht sagen zurzeit.

Ich schau jetzt mal hier um Rechtsforum nach....

Danke!!

 
6 Antworten:

Re: Frage wegen BV/Urlaubsanspruch

Antwort von oefi, 19. SSW am 06.01.2012, 21:06 Uhr

Du kannst Deinen AG darum bitten, Dir den Urlaub dann auszahlen zu lassen. Auch im BV hat man Anspruch auf Urlaub bis Ende des Mutterschutzes. Ich habe auch ein unbefristetes BV und weiß noch nicht, ob ich mir den Urlaub ausbezahlen lassen möchte oder ob ich ihn dann am Ende der Elternzeit nehmen werde. Vielleicht nimmt mir mein AG auch die Entscheidung ab und rechnet den einfach dieses Jahr mit der Gehaltsabrechnung ab.
Deinem AG brauchst Du ja nicht Deine Absichten mitteilen. Sag einfach nur, Dir wäre eine Auszahlung des Urlaubes lieber, weil Du ansonsten zuviel Urlaub hast, wenn Du wiederkommen würdest.

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Re: Frage wegen BV/Urlaubsanspruch

Antwort von Nanana, 19. SSW am 06.01.2012, 21:08 Uhr

Lies mal Paragraph 17 BEEG Gesetz. Das beantwortet deine Frage...

LG

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Re: Frage wegen BV/Urlaubsanspruch

Antwort von oefi, 19. SSW am 06.01.2012, 21:16 Uhr

Mein Resturlaub für 2011 wurde mir auch ausgezahlt. Für 2012 werden wir sehen. Mit einem BV ist das ja auch immer was anderes, als wenn man die üblichen 6 Wochen vor Mutterschutz geht und im voraus die restlichen Urlaubstage nimmt. Im BV hat man ja keine Möglichkeit mehr, den Urlaub wirklich in freie Tage umzuwandeln. Man könnte nur am Ende der Elternzeit die Tage dranhängen.
Aber wie gesagt: Auszahlen geht auch.

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Re: Nanana

Antwort von nati7, 19. SSW am 06.01.2012, 21:23 Uhr

Danke erst mal an euch alle.

Nanana, hab das jetzt so verstanden, dass sie es mir nicht auszahlen müssen.
Schade.
So wie ich meine Firma einschätze werden die darauf bestehen den Urlaub bis nach der Elternzeit aufzuheben.
Aber ich hab auch gelesen, dass ich dann bei Kündigung den Anspruch noch geltend machen kann.
Naja, sollen die mir den Urlaub halt erst 2014 auszahlen. Egal....

Danke nochmal!!

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Re: Frage wegen BV/Urlaubsanspruch

Antwort von oefi, 19. SSW am 06.01.2012, 21:31 Uhr

Wie gesagt Nati, meiner wurde 2011 ausbezahlt und wenn ich möchte auch für 2012.

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Re: Frage wegen BV/Urlaubsanspruch

Antwort von BabyWunsch! am 07.01.2012, 14:20 Uhr

also,in belgien ist es bestimmt anders als bei dir. bin seit dem 6.10. im bv, mein arbeitgeber hat meine geleisteten stunden in überstunden gesetzt und satttdessen den resturlaub eingesetzt,als ob ich ihn noch genommen hätte. wurde dann auch normal mit urlaubsgeld bezahlt. da ich erst im nov 2012 wierder arbeiten gehen müsste, wird mein urlaub von 2012 an den stillurlaub drangehangen, so dass ich eben 4 wochen länger zu hause bin, und eben erst im dez 2012 arbeiten gehe.

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