Juli 2020 Mamis

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von Li93sa  am 26.02.2020, 9:47 Uhr

Frage über Beschäftigungsverbot

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen einige von euch kennen sich ja gut aus. Durch Umbaumaßnahmen wird mit erheblicher Lärmbelästigung und Vibrationen an meinem Arbeitsplatz gerechnet. Mein Arbeitgeber teilte nun mit, dass die Schwangeren sich vom Arzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen sollen (können). Wäre es nicht die Aufgabe vom Arbeitgeber dieses auszusprechen? Ich war der Meinung der Arzt stellt es nur aus wenn es bei mir Komplikationen gibt wie Bettruhe halten oder ähnliches.

 
7 Antworten:

Re: Frage über Beschäftigungsverbot

Antwort von Naddelinchen, 19. SSW am 26.02.2020, 9:53 Uhr

Ich hab damals (Mobbing am Arbeitsplatz, gesundheitliche Probleme wie Übelkeit, übermäßiges Spucken, Rückenschmerzen sowie Ischias) vom Arbeitgeber eins bekommen. Mein Arzt sah keinen Grund, mir eins zu geben. Wäre auch nicht nötig gewesen, wenn nicht noch das schlechte Verhältnis zu meinen Chefs dazugekommen und dass sie mich raus ekeln wollten. Nach etlichen Gesprächsversuchen haben sie sich nach 2 Monaten darauf eingelassen, mich ins bv zu schicken. Damit sie "Ruhe vor mir haben" und ich in Ruhe brüten kann war mir ganz Recht. Mein Fazit daraus war, dass ein AG dich viel leichter ins bv schicken kann als ein Arzt.

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Re: Frage über Beschäftigungsverbot

Antwort von Anka! am 26.02.2020, 11:32 Uhr

Na das ist ja klasse Kenne es aber auch so, dass in diesem Fall der AG ein Beschäftigungsverbot ausstellen müsste oder dich deen Rest der Schwangerschaft freistellt.

Genieße die freie Zeit.

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Re: Frage über Beschäftigungsverbot

Antwort von Traumtänzerin, 20. SSW am 26.02.2020, 14:26 Uhr

Ich denke auch, dass der Arzt dir in deinem Fall kein Beschäftigungsverbot aussprechen wird. Die Umbaumaßnahmen sind ja an deinem Arbeitsplatz, sodass für dich keine adäquate/schwangerengerechte Beschäftigung gefunden werden kann. Deshalb müsste dein AG das Beschäftigungsverbot aussprechen. Ärzte sind eher für medizinische Indikationen wie Blutungen, vorzeitige Wehen, drohende Frühgeburt etc. zuständig.

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Re: Frage über Beschäftigungsverbot

Antwort von Li93sa am 26.02.2020, 14:51 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten, werde nun mal abwarten wie es sich entwickelt aber bin auch der Meinung das es Aufgabe des AG ist mich freizustellen wenn er keinen passenden Arbeitsplatz bieten kann. Es geht ja auch nur um ein paar Wochen während der Bauzeit und außerdem auch nur an Nachmittagen.

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Re: Frage über Beschäftigungsverbot

Antwort von Regenbogenmutti, 25. SSW am 26.02.2020, 16:12 Uhr

Grüße aus dem Juni-Bus!

Definitiv ist der AG in der Pflicht. Beide, Arzt und AG, sind berechtigt ein Arbeitsverbot auszusprechen. Der AG bei betrieblichen Gründen(kein passender Arbeitsplatz für Dich, Arbeit nicht zumutbar etc.), der Arzt bei medizinischen Gründen(Gefährdung für Mutter und Kind z.B. Blutungen, Vorerkrankungen, Bluthochdruck). Traurig, dass sich soviele AG nicht mit dem Mutterschutz auskennen. Der muss übrigens bei Euch im Betrieb für alle einsehbar ausliegen. Ich hab das Selbe durch mit meinem Arbeitgeber. Was hilft ist den Betriebsarzt hinzuzuziehen, wenn Dein AG weiter darauf beharrt, dass es der Arzt machen soll.

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Re: Frage über Beschäftigungsverbot

Antwort von wunschbauchzwerg am 26.02.2020, 20:32 Uhr

Hallo aus dem Maibus,
die anderen haben es ja schon geschrieben, der AG ist in dem Fall zuständig.
Wenn er sich unsicher ist wegen des Lärmpegels und den Vibrationen, dann kann er die entsprechende Aufsichtsbehörde dazu nehmen. Die schicken einen Gutachter, der entsprechende Messungen macht und den Arbeitsplatz bewertet.
80dB ist echt ne ganze Menge (ein Presslufthammer in etwa 10m Entfernung ist so laut), dass ist der Grenzwert für eine 8 Stundenschicht. Sonderregelungen gelten für z.B. Knallgeräusche usw.

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Re: Frage über Beschäftigungsverbot

Antwort von Ruto am 01.03.2020, 13:32 Uhr

Erkundige dich am besten nach deinem Betriebsarzt. Gibt es noch weitere Schwangere in deinem Betrieb? Tu dich vielleicht mit ihnen zusammen und besucht den BA zusammen. Wie du vermutest, müsste es sich in deinem Fall um ein betriebliches und kein individuelles Beschäftigungsverbot handeln. Deine Gynäkologin kann dir da gar nichts ausstellen.

Ich bin selbst im betrieblichen Beschäftigungsverbot und musste den Betriebsarzt zu keinem Zeitpunkt selbst aufsuchen. Mir reichte eine Bescheinigung über die Schwangerschaft, die mir die Frauenärztin ausgestellt hat. Damit bin ich zum Chef, der alle erforderlichen Unterlagen für mich ausgefüllt und zusammen mit der Kopie der Bescheinigung an den BA geschickt hat. Das betriebliche BV galt sofort, ich durfte am nächsten Tag nicht mehr in die Arbeit.

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