Juli 2016 Mamis

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Geschrieben von Sonnchen89, 25. SSW am 06.04.2016, 14:09 Uhr

Elternzeit

Hallöchen

mein Mann möchte gerne ab der Geburt 4 Wochen Elternzeit nehmen. Das ist auch alles mit seinem Arbeitgeber abgesprochen.

Muss man das irgendwo "beantragen" oder reicht das wenn es eine mündliche Abmachung mit dem Chef gibt?

Ich selber werde nach den 8 Wochen Mutterschutz auf 20 Std. wieder arbeiten (vorher 40 Std.). Das wird mir ja auf das Elterngeld angerechnet. Muss ich da noch irgendwas anderes beantragen außer das Elterngeld?

Bin völligst überfordert mit dem ganzen Papierkrams :-) Vorallem sind es zig Anträge die zu unterschiedlichen "Zeiten" fertig sein müssen.

Vll. kennt sich ja jemand aus :-)

LG Sonja

 
4 Antworten:

Re: Elternzeit

Antwort von Nici_84 am 06.04.2016, 14:51 Uhr

Elternzeit immer schriftlich beim Arbeitgeber einreichen. Würde mich da nicht auf etwas mündliches verlassen!
Elterngeldmonate für den Partner müssen für 2 Monate genommen werden. Diese müssen aber nicht zusammen hängen. Nur ein Monat geht nicht. Weiß aber nicht, ob er dann einfach nur kein Geld bekommt oder ob das generell einfach nicht geht. Fragt da nochmal bei der elterngeldstelle nach!

Deine Frage verstehe ich gerade nicht. Wie meinst du das, ob du noch was anderes beantragen musst?
Auf dem Antrag für elterngeld musst du ja abgeben, ob du in der elternzeit arbeiten gehst oder nicht.

Eigentlich sind die Anträge nicht so kompliziert, wenn man sich mal in ruhe damit beschäftigt.
Wichtig sind Elterngeld und Kindergeld. Ob euch noch was anderes zusteht weiß ich natürlich nicht ;-)

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Re: Elternzeit

Antwort von HamburgerDeernNr.3, 28. SSW am 06.04.2016, 14:56 Uhr

Hallo Sonja,
dein Mann muss seine Elternzeit schriftlich bei AG einreichen und sich auch eine Bestätigung geben lassen. Genauso wie du deine Teilzeit schriftlich beantragen solltest. Die Bestätigungen der Arbeitgeber müsst ihr dann beim Elterngeldantrag mitabgeben. Außerdem brauchst du einen Bescheinigung von deinem Arbeitgeber in der festgehalten ist, wie viel du vorraussichtlich in deiner Elternteilzeit verdienst. Das das dann ja dem entsprechend mit dem Elterngeld verrechnet wird.
Ich finde den ganzen Papierkram der zur Geburt eines Kindes fällig wird auch echt furchtbar. Da hat man ja eigentlich andere Dinge im Kopf. Ich mache deswegen immer alles vorher schon soweit wie möglich fertig, das ich nur noch das nötigste nach der Geburt machen muss.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
LG,
Elisa

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Re: Elternzeit

Antwort von Kira0815 am 06.04.2016, 16:03 Uhr

mein mann nimmt auch zwei Monate elternZeit und es muss mindestens. 7 woChen vorher schriftlich beantragt werden. wollt auch erst wieder arbeiten gehen aber des rechnet sich für uns leider nicht da elterngeld mehr is als wenn ich teilzeit gehen würd :) ja so ist es leider in Deutschland mit dem ganzen Papierkrieg. :/ hab auch immer alles vorher ausgefüllt und burn ich mit Postings beschriftet was noch mit in den Umschlag muss :) klappte alles ganz reibungslos. :)

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Re: Elternzeit

Antwort von lilke, 25. SSW am 06.04.2016, 16:22 Uhr

Wie schon von den anderen geschrieben, die EZ schriftlich bekannt geben, spätestens 7 Wochen vor dem vorr. ET. Auf der Bekanntgabe kann er einfach angeben "ab Geburt, vorr. Termin... für x Monat(e)".

EG bekommt er nur, wenn er innerhalb der ersten 14. Lebensmonate noch einen zweiten Monat macht.

Wenn Du TZ nach dem Mutterschutz arbeiten willst, solltest Du das auf Deiner EZ-Mitteilung auch gleich so angeben (Du kannst Deine jederzeit, auch noch in der Woche nach der Geburt abgeben, aber spätestens dann). Ich habe bei meiner z.B. Angegeben "von Lebensmonat x bis y werde ich TZ in EZ arbeiten mit 20h/Woche". Für den Verdienst in dieser Zeit brauchst Du einen Nachweis von Deinem AG, wenn Du im gleichen Zeitraum EG beantragen willst.

Nach dem Mutterschutz direkt wieder arbeiten hast Du meinen Respekt, das ist bestimmt echt anstrengend dann! Falls Dein MS vor dem Ende des 2. LM endet (wird er mit ziemlicher Sicherheit, wenn das Kind an Termin kommt), würde ich den nicht arbeiten gehen, sondern frühestens im 3. LM anfangen, sonst wird dir für die paar Tage unnötig EG reduziert. Bei mir ist bei Geburt an ET eine Woche zwischen Ende MS und Anfang 3. LM. Mutterschutzmonate (nach Geburt) sind ja immer EG-Monate.

Anträge, die man normalerweise braucht und vorbereiten kann:
- Familienversicherung Kind (hab ich von meiner KK zum Mutterschutz schon vorausgefüllt bekommen, kann man aber auch selbst ausfüllen) (kannst du vorher ausfüllen, aber erst nach Geburt mit Geburtsurkunde einreichen)
- Kindergeld (kann man auch erst nach Geburt beantragen, wenn die Steuernumer vom Kind da ist, vorher aber vorbereiten)
- Elterngeld (kann man auch vorher schon ausfüllen, du brauchst neben dem Antrag: Bestätigung EZ vom Arbeitgeber, ggf. Gehaltsnachweis wenn man während dem Bezug arbeiten will, Geburtsurkunde, Einkommensnachweis für die 12 bzw. 13 (bei der Frau) Monate vor Geburt)
- Elternzeit-Meldung (Arbeitgeber) - als Frau reicht in der Woche nach Geburt, als Mann, wenn man ab Geburt will auf jeden Fall vorher
- Vaterschaftsanerkennung - falls notwendig, kann man vorher machen, würde ich auch empfehlen
- Sorgerechtserklärung - auch das nur falls notwendig, kann man auch vorher machen.

Je nach Wohnlage und Absicht bzgl. Fremdbetreuung... Anmeldung zur KiTa ;)

Ach ja, ich würde bei den EZ-Bekanntgaben, wenn man keine 3 Jahre nimmt immer mit hinschreiben, dass man sich vorbehält, die verbleibende Zeit später, also bis zum 8. Geburtstag des Kindes zu nehmen.

LG
Lilly

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