April 2016 Mamis

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Geschrieben von FrauStorch, 10. SSW am 23.09.2015, 14:19 Uhr

Elterngeld

Bei uns ja. Du musst aber die Steuerklasse 7 Monate vor Mutteschutz gewechselt haben, damit das funktioniert. Wir haben es noch am letztmöglichen Termin gemacht, das war für uns Ende August. (ET ist 24.4.)

Wenn man viel Geld verdient und den Höchstsatz bekommt, macht es wohl keinen Unterschied für das Elterngeld selber. Aber das müsste man individuell wohl mal durchrechnen, es ist ziemlich kompliziert. Im Internet gibt es Rechner dafür und man kann ich wohl auch beraten lassen.

 
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