Februar 2015 Mamis

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Geschrieben von Jana287, 20. SSW am 30.09.2014, 19:46 Uhr

Elterngeld Plus - Änderungen?

Hallo,

ich versuch mich grad einzulesen, blicke aber einfach nicht durch.
Hat jemand von Euch verstanden, was sich ab 1.1.2015 beim Elterngeld ändert?

Ab 1.1. gibts kein doppeltes Elterngeld für Zwillingseltern mehr.
Wahlmöglichkeit Halbierung Geld - doppelter Zeitraum entfällt.

Die ganzen Vorteile gelten aber erst für Kinder mit Geburt nach 1.7.2015, richtig?

Also für uns eigentlich alles beim alten?

 
6 Antworten:

Re: Elterngeld Plus - Änderungen?

Antwort von Marilina am 30.09.2014, 20:44 Uhr

Genau, für unsere Februarkinder sind die guten Neuerungen nicht relevant, denn sie gelten erst für Babys ab 01.07.15 geboren.

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Re: Elterngeld Plus - Änderungen?

Antwort von seestern1978, 22. SSW am 30.09.2014, 21:53 Uhr

Welche Vorteile denn? Ich sehe gerade nur im Posting zwei Nachteile???

Gruss Katrin

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Re: Elterngeld Plus - Änderungen?

Antwort von Kugelfisch1986, 23. SSW am 30.09.2014, 23:19 Uhr

Das heißt für mich mit Zwillingen gilt 01.07.15 oder 01.01.15 für uns sind das finanziell ziemlich Einbußen...

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Re: Elterngeld Plus - Änderungen?

Antwort von Jana287, 20. SSW am 01.10.2014, 11:11 Uhr

Hm, ich verlinke Euch nochmal die Infos.

http://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html

Also wenn ich das richtig verstanden habe, gelten die Nachteile ab 1.1.2015 - die positiven Neuerungen aber erst für Kinder, die nach dem 01.07.2015 geboren werden

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Re: Elterngeld Plus - Änderungen?

Antwort von Bauchtaxi1315 am 01.10.2014, 12:46 Uhr

Also so wie ich das verstanden habe entfällt wirklich der Doppelte Beitrag bei Zwillingen. Begründung es entfällt durch eine Zwillingsgeburt ja kein Doppeltes Gehalt sondern das reguläre Gehalt. Da sich der Bedarf bei Zwillingen im Vergleich zu einem Kind aber erhöht bekommt man einen Bonus von 300Euro. Also 1Mal Elterngeld + 300Euro. bei Zwillingen stehen bei EGPlus anstatt 2, 4 Partnermonate zu.
Sonst lohnt sich EGPlus bei Eltern die schon früh in den Beruf zurückkehren wollen. Der Große Unterschied scheint zu sein das sich der Bezugszeitraum ändert. Beim Elterngeld wie jetzt ist das immer 12/14Monate je nach Nutzung der Partnermonate, aber auszahlen lassen kann man sich das ganze auch über 2 Jahre. D.H. wenn du 1Jahr Bezug hast dir die Auszahlung aber auf 2 Jahre verteilst und im zweiten Auszahlungsjahr arbeiten gehst bekommst du dein Gehalt nach stunden + das Elterngeld/2, weil auf zwei Jahre ausgezahlt. .
Bei den Plus ist der Bezugszeitraum 2 Jahre nach Wunsch, zwar bekommst du vorerst so viel wie beim alten Elterngeld, aber hier wird ab wiedereintritt in den Job mit dem Einkommen das Elterngeld verrechnet und evtl. auch gekürzt. Beim EGPlus mit Zuverdienst stehen einem Paar auch anstatt 2, 4 Partnernomate zu. So hab ich das zumindest verstanden!
Hier steht ja auch das lohnt sich wohl nur mir dem Plus wenn beide Partner annähernd gleich verdienen. Wenn du dir das ElterngeldPlus auszahlen lässt ohne Zuverdienst in der Zeit, weiß ich nicht was sich ändert im Vergleich zum Alten, ausser der Bezugsmonate, was ja was anderes als Auszahlungsmonate sind! Die Auszahlung auf 2 Jahre bleibt hier dasselbe.
Schau dich mal ein bisschen im Netz um bei uns im KKH werden auch verschiedene Vorträge für Schwangere und werdende Eltern angeboten. Unter Anderem auch ein Kurs der sich: "Finanzkurs für Schwangere" nennt. Das habe ich bei meiner Ersten in Anspruch genommen. Hat 5Euro oder so gekostet. Das macht ein Finanzberater der sich auf Elterngeld und alles was dazu gehört spezialisiert hat, wie z.B. Riester und Staatliche Zuschüsse, das werde ich diesmal auch wieder machen nur um sicher zustellen das ich das mit dem EGPlus auch richtig verstanden habe :-)
Lg

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Re: Elterngeld Plus - Änderungen?

Antwort von Bauchtaxi1315 am 01.10.2014, 13:06 Uhr

Ach ja die Änderungen gelten ab dem 01.01.2015. was vorallem bei der Auszahlung bei Zwillingen sofort greift.
Die Möglichkeit Basiselterngeld und EGPlus zu kombinieren geht erst ab dem 01.07.2015. Da man aber auch bei EGPlus die Monate in denen man Mutterschutzgeld erhält, für die Berechnung als BasisEGmonate angeben muss, was ja eine Kombination ist/vorraussetzt, glaube ich, dass wir ehh nur das Basismodell nehmen können. Also EGPlus für uns garnicht möglich ist, sondern erst ab dem 01.07.2015. Für uns greifen die Änderungen bei der Elternzeit, was die Fristen und Aufteilungsmöglichkeiten angeht, die gelten auch ab dem 01.01.2015
lg

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