August 2021 Mamis

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Geschrieben von dea23, 26. SSW am 05.05.2021, 0:44 Uhr

Eine weitere Frage zum Elterngeld 😊

Ihr Lieben,

ich lieg hier gerade wach im Bett und denke über vieles nach

Ihr kennt euch ja super mit dem Elterngeld aus!

Eine Frage habe ich dazu, die ihr mir sicher beantworten könnt

Ich habe bis heute die Steuerklasse 3. Was passiert, wenn ich z.B ab Juni/Juli die Steuerklasse 5 annehme? Wird mir mein Elterngeld auf der Basis der Steuerklasse 5 berechnet, weil es die aktuelle Steuerklasse ist? Oder berücksichtigt man die Steuerklasse der letzten 12 Abrechnungen - also welche Steuerklasse ich am längsten hatte?

Ich will sie nämlich ändern damit wir während der Elternzeit keine finanziellen Nachteile tragen und mein Mann die Steuerklasse 3 kriegt. Am besten gleich ab Mutterschaftsgeld.

Aber, wenn es für mein Elterngeld finanzielle Einbußen bringt, warte ich. Ich kenn mich hier leider nur nicht richtig aus..

Danke schonmal!

 
10 Antworten:

Re: Eine weitere Frage zum Elterngeld 😊

Antwort von Fine90 am 05.05.2021, 5:53 Uhr

Soweit ich weiß, wird das Elterngeld vom Nettogehalt der letzten 6 Monate berechnet, unabhängig von der Steuerklasse. Da dürftest du keine große Auswirkung aufs Elterngeld haben. Wenn dein Mann dann die Steuerklasse 3 wählt, müsst ihr bei der Steuererklärung aber wahrscheinlich eine Nachzahlung einplanen.

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Re: Eine weitere Frage zum Elterngeld 😊

Antwort von Bärenohr am 05.05.2021, 6:50 Uhr

Das Elterngeld wird auf der Basis des Nettogehalts der letzten 12 Monate berechnet - Monate in denen man bereits Ersatzleistungen erhalten hat, werden dabei ausgeklammert. Also zB wenn du bereits Elterngeld für ein anderes Kind in der Zeit erhalten hast.
Wenn du also bisher Steuerklasse 3 hattest und nicht 5 ist das für die Höhe des Elterngeldes gut. Ansonsten ist es aber in den meisten Fällen egal wer welche Steuerklasse hat da man entweder dann während des Jahres zu viel zahlt und es dann zurück bekommt oder halt nachzahlen muss. Nur für die Berechnung der Ersatzleistung spielt es halt eine Rolle.

Außerdem noch ein Punkt: das Elterngeld ist gedeckelt, wenn du also mit 60% deines Nettogehalts über 1800 Eur liegst, bekommst du halt nicht 60% sondern die 1800 (Basiselterngeld).

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Re: Eine weitere Frage zum Elterngeld 😊

Antwort von Parimo am 05.05.2021, 8:32 Uhr

viele wechseln ja in die Klasse 3,wenn die schwanger werden, damit ihr Elterngeld höher ist. Das Netto ist dann höher, da die Steuerlast niedriger ist. Aber für alles andere würde ich tatsächlich bei 4/4 bleiben. Das ist fair. Bei 3/5 kommt ja keine andere Steuersummer raus. Am Ende zahlt man entweder nach oder kriegt was zurück. Aber derjenige in 5 hat viele Nachteile wie, ich finde. In eurem Fall könnt ihr natürlich wechseln, dass dein Mann 3 hat. Für das eine Jahr habt ihr dann evtl. mehr Geld. Aber mach dich schonmal auf die Nachzahlung bereit, die kommt nämlich durch dein Elterngeld sehr wahrscheinlich (kommt natürlich noch auf alles andere drauf an, nicht nur Einkommen)

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Re: Eine weitere Frage zum Elterngeld 😊

Antwort von NalaLy am 05.05.2021, 9:18 Uhr

Wie einige schon geschrieben haben, wird für die Elterngeldberechnung das Einkommen der letzten 12 Monate vor Elternzeit berücksichtigt. (Elternzeit vom Geschwisterkind, Krankengeld aufgrund der aktuellen SS, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit wegen der Corona-Pandemie können ausgeklammert werden)
Die Steuerklassen besser nicht wechseln, ihr müsst ziemlich sicher etwas bei der Steuererklärung nachzahlen. Und die Steuererklärung muss wegen der Einkommensersatzleistung (Mutterschafts- und Elterngeldes) gemacht werden, das ist Pflicht!

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Re: Eine weitere Frage zum Elterngeld 😊

Antwort von dea23 am 05.05.2021, 10:13 Uhr

Danke schonmal für die Antworten!

Also verstehe ich das richtig, dass ich meine Steuerklasse 3 behalten soll, obwohl ich ab August ja erstmal nicht arbeite? Und mein Mann, der Alleinverdiener sein wird, soll die 5 behalten? Das ist ja mal mega unfair..

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Re: Eine weitere Frage zum Elterngeld 😊

Antwort von Fine90 am 05.05.2021, 10:35 Uhr

Nach Abgabe der Steuererklärung macht es keinen Unterschied mehr. Wenn dein Mann in 3 wechselt, werdet ihr vermutlich einiges nachzahlen müssen. Habt dafür unterjährig aber mehr. Wenn er in 5 bleibt, habt ihr unterjährig weniger, weil er ja schon deutlich mehr Steuern abführt. Dafür eine geringere Nachzahlung oder Erstattung (je nachdem, was ihr sonst noch so habt). Am Ende ist die Steuerlast die gleiche, entweder Ihr zahlt unterjährig mehr oder halt mit der Steuererklärung. Ich persönlich würde in dem Fall die 4 wählen.

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Re: Eine weitere Frage zum Elterngeld 😊

Antwort von Parimo am 05.05.2021, 11:21 Uhr

ich würde auch die 4 wählen.
Mir fällt aber auch kein guter Grund überhaupt 3/5 zu wählen
Nur wenn man weiß, dass man bald Ersatzleistung erhält (Eltermgeld, Arbeitslosengeld...) dann lohnt sich für denjenigen dir 3.
Ich würde aber nie wieder in die 5 wechseln. Da drückt man den eh schon kleinen Partner noch kleiner, mit allem was dazugehört, Rente etc.

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Re: Eine weitere Frage zum Elterngeld 😊

Antwort von dea23 am 05.05.2021, 11:49 Uhr

Aber was ist, wenn ich 2 Jahre Elternzeit, aber nur 1 Jahr Elterngeld möchte? Das würde ja dann bis August 2022 gehen. Ab dann wäre mein Mann erstmal ein Jahr Alleinverdiener. Soll er da dann immer noch die Steuerklasse 4 behalten, wenn ich kein Einkommen mehr habe für min. 1 Jahr? Finde das ganze ziemlich kompliziert..

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Re: Eine weitere Frage zum Elterngeld 😊

Antwort von Fine90 am 05.05.2021, 12:10 Uhr

Die Entscheidung hängt davon ab, ob ihr lieber unterjährig, also mit dem laufenden Gehalt mehr haben wollt aber die Differenz mit der Steuererklärung nachzahlt oder laufend etwas weniger Netto aber dafür mit der Steuererklärung weniger Nachzahlung bzw. Erstattung. Egal wie ihr es macht, die Steuer, die ihr aufs Jahr gesehen zahlt (inkl Steuererklärung), bleibt gleich. Die Steuerklasse entscheidet eigentlich nur darüber, wann ihr die Steuer bezahlt. Nicht, wie hoch die Steuer insgesamt tatsächlich ist.

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Re: Eine weitere Frage zum Elterngeld 😊

Antwort von Ell!um am 05.05.2021, 15:43 Uhr

Es wird dabei immer die für diesen Monat geltende Steuerklasse berücksichtigt, denn fürs Elterngeld zählt das Nettoeinkommen, welches 12 Monate vorher betrachtet wird. Wenn du EG beziehst könnt ihr natürlich wieder wechseln, aber wie von meiner Vorrednerin schon erwähnt macht es eigentlich keinen Unterschied ob ihr in 4/4 oder 3/5 wechselt. Das Finanzamt holt sich das dann halt zurück. Wir haben uns auch für 3/5 entschieden, da ich noch im EG Bezug bin und mein Mann sein Netto erhöhen möchte um beim nächsten EG den Höchstsatz zu bekommen. Uns wurde im vorhin gesagt, wir sollen jeden Monat etwas zur Seite lege, da wir dann definitiv draufzahlen bei der Steuererklärung.

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