Geschrieben von fanta1987 am 19.05.2013, 17:09 Uhr |
Eine Frage noch
Vielen Dank für eure vielen Antworten!
Er hat mich ja nur mündlich darüber in Kenntnis gesetzt und sagte er kündigt mich fristgerecht zum 30.09. 6 Wochen Kündigungsfrist sind im Arbeitsvertrag geregelt. Im Moment habe ich noch nichts schriftliches. Zählt die drei Wochenfrist ab schriftlichem Zugang der Kündigung? So dachte ich zumindest. Am Dienstag werde ich erst einmal ein Arbeitszeugnis einfordern, so dass ich mich jetzt schon nach und nach bewerben kann.
- Keine Überschrift da mir die Worte fehlen - fanta1987 18.05.13, 23:43
- Re: Keine Überschrift da mir die Worte fehlen - Isa1005 19.05.13, 1:00
- Re: Keine Überschrift da mir die Worte fehlen - Angel1999 19.05.13, 7:55
- Re: Keine Überschrift da mir die Worte fehlen - Dolly82 19.05.13, 9:07
- Re: Keine Überschrift da mir die Worte fehlen - Flo2011 19.05.13, 9:47
- Re: Keine Überschrift da mir die Worte fehlen - shade1983 19.05.13, 11:22
- Re: Keine Überschrift da mir die Worte fehlen - Natilla 19.05.13, 11:59
- Re: Keine Überschrift da mir die Worte fehlen - Mücky 19.05.13, 13:17
- Re: Keine Überschrift da mir die Worte fehlen - AnnaMaria 19.05.13, 15:58
- Eine Frage noch - fanta1987 19.05.13, 17:09
- Re: Keine Überschrift da mir die Worte fehlen - RINA0209 19.05.13, 20:28