September 2016 Mamis

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Geschrieben von HappyMom1212, 5. SSW am 04.01.2016, 19:34 Uhr

Die Rückenschmerzen und Co...

Naja MTA-GESETZT schreibt vor dass eben nur 60 Tage Fehlzeit in 6 Semestern angerechnet werden, in der ersten Zeit brauchte ich schon einige Tage für Kinder-Krank, konnte aber trotzdem meine Leistungen gut halten. Aber wenn man die eben überschritten hat, geht die Zulassung zum Examen flöten. Ich finde das Gesetzt (1994) echt diskriminierend für Frauen mit Kindern. Naja sie könnten den Vertrag auflösen??!!

 
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