August 2017 Mamis

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Geschrieben von meijen am 05.03.2017, 11:29 Uhr

Bv

Hallo ich bekomme wahrscheinlich ein bv durch den AG.mein AG will sich jetzt nächste Woche aber nochmal schlau machen wie das mit der Kosten Erstattung ist.meine eine Kollegin meinte das muss der AG extra versichert haben bei der KK damit der das Umlage erfahren u2 nutzen kann und die Kosten erstattet bekommt.meiner Meinung stimmt das so nicht ich habe das etwas gegoogelt und ich habe mehrere Artikel gefunden das es für jeden AG inzwischen Pflicht ist das zu versichern...Was meint ihr ?habt ihr euch damit Mal mehr auseinander gesetzt.mein AG hat von nichts Ahnung ich musst ihr auch sagen das sie mich extra anmelden muss beim der Unfallkasse/Aufsichtsamt....lg

 
5 Antworten:

Re: Bv

Antwort von amissa am 05.03.2017, 12:12 Uhr

Ja, soweit ich weiss ist diese versicherung fuer alle ag pflicht, wobei es meine ich eine "groessengrenze" gibt, so dass ein kleinunternehmer mit weniger als x mitarbeitern die nicht zahlen muss, das weiss ich aber nicht genau, auch nicht wie das dann laeuft. Wenn ihr aber eh kein kleiner betrien seid, ist er versichert. Wie der ablauf dann ist muss er aber selber rausfinden das kann ich dir nicht sagen und kann dir auch egal sein, dein geld muss er dir zahlen, kriegt es halt nur nicht wieder wenn er sich nicht kuemmert

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Re: Bv

Antwort von meijen am 05.03.2017, 12:51 Uhr

Ich habe im netzt mehreren Artikel gefunden wo stand das es Mal eine grössenbegrenzung gab aber seit Jahr xy ist es wohl für jeden Betrieb Pflicht auch für ganz kleine.aber das waren halt nur Artikel im netzt deshalb bin ich halt unsicher ob es so stimmt.wir sind eine kleiner Betrieb mit 4 Leuten.wenn mein AG das nicht versichert hat schickt sie mich bestimmt nicht ins bv.

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Re: Bv

Antwort von amissa am 05.03.2017, 20:31 Uhr

Ok, dann wird es kompliziert. Ein bv gibt's ja nicht weil dem ag das besser gefaellt, sondern weil er keine moeglichkeit hat, dich entsprechend der regelungen im muschg zu beschaeftigen (und ein versdtoss dagegen kann den richtig teruer kommen) - also hat der ag gar keine wahl. Aber bei so kleinbetrieben gibt es ja dann wieder sonderregelungen beim kuendigungsschutz und sowas - da erkundigst du dfich vllt. am besten doch mal selbst bei der zustaendigen behoerde

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/mutterschutzgesetz/73762 da gibt's unten auch einen link wo du die bei dir zustaendige behoerde finden kannst, einfach anrufen die helfen dir weiter :)

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Re: Bv

Antwort von meijen am 05.03.2017, 20:56 Uhr

Wir stehen schon in Kontakt mit der Unfallkasse.ich soll ein bv bekommen weil ich vormittags alleine im Laden bin und das laut Mutterschutzgesetz nicht geht.meine AG hat mit der Frau von der Behörde gesprochen sie meinte meine AG könnte von mir verlangen das ich einfach täglich 3std später anfangen damit ich nicht alleine im Laden bin.wenn meine AG das aber so durchsetzten würde hätte ich ein extremes Problem mit der kinderbetreuung und die von der Behörde meinte sie könne mich dann auch ins bv schicken .Mein AG hat das aber von sich aus gesagt das sie mich dann ins bv schicken würde.selbst wenn ich später anfangen würde und die Kollegin mit der ich dann zusammen arbeite ist Mal spontan krank oder hat Urlaub dürfte ich an den Tagen dann auch nicht arbeiten vondaher will sie gerne ein bv für mich.die von der Behörde könnte ihr nur nicht nicht genau sagen wie das mit der Kosten erstattung ist.

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Re: Bv

Antwort von amissa am 06.03.2017, 2:25 Uhr

Ist die Unfallkasse bei euch die zuständige Behörde für alles zum Thema Mutterschutz? Wenn ja müsste die doch zumindest wissen und euch einfach sagen können, wo ihr wegen des BV nachfragen könnt *kopf kratz*

So, ich habe ein bisschen gegooglet - http://www.gesetze-im-internet.de/aufag/index.html#BJNR368610005BJNE001200000 , wirres Juristendeutsch ;) Aber zuständig für das ganze finanzielle Gedöns zum Thema Schwangerschaft scheinen für den AG die Krankenkassen zu sein - also sollte deiner sich wohl mit deiner KK in Verbindung setzen, da kann er gleich auch alle weiteren Fragen (z.B. zum Mutterschaftsgeld) mit klären.

Das hilft dir vllt. grundsätzlich erstmal weiter: https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/system-gesetzliche-krankenversicherung/sozialversicherung-rechengroessen-beitragsbemessungsgrenze-versicherungspflichtgrenze/Ausgleich-Arbeitgeberaufwendungen-gesetzliche-krankenversicherung-u1-u2/

https://www.ikk-suedwest.de/firmenkunden/ausgleichsverfahren/u2-erstattungsverfahren-bei-mutterschaft/

aber wie gesagt - dein AG sollte sich da dringend bei der KK schlau machen, damit er alles richtig macht und auch keine Fristen verpaßt usw. :)

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