Juni 2016 Mamis

Juni 2016 Mamis

Mein Postfach

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von TinaMurmel, 17. SSW am 07.01.2016, 16:25 Uhr

Brauche euren Ratschlag...

Hallo Bald-Mami´s,

Da es ja schon einige Mamis unter uns gibt, hab ich ein paar Fragen die ihr mir vielleicht beantworten könnt

Das mit dem Urlaubsanspruch hab ich im unteren Beitrag schon gut rauslesen können. Sprich bis August können wir den Urlaub verplanen?

Aber was ich nicht checke ist, wer zahlt was?
Bis wann zahlt der Arbeitgeber? Wer zahlt die regulären 8 Wochen nach Geburt und wer das Elterngeld? (Wir haben uns entschieden das ich ein Jahr zuhause bleibe)

Und zuguter letzt wo müssen die Anträge hierfür angefordert werden? Oder wo kann ich mich erkundigen?

Sorry für meine Unwissenheit

 
8 Antworten:

Re: Brauche euren Ratschlag...

Antwort von Bigskunk am 07.01.2016, 16:39 Uhr

Ich versuche es mal...;)
Arbeitgeber zahlt bis acht Wochen nach der Geburt, wenn du unter 13 Euro bist, frag jetzt bitte nicht ob brutto oder netto, stockt die Krankenkasse den rest auf. Anträge bekommst du automatisch, bekommst vor dem Mutterschutz eine Bescheinigung vom Arzt die Du da abgeben musst oder aber beim Arbeitgeber, weiss ich garnicht mehr so genau... öhm
Elterngeld zahlt die EltergeldKasse und da musst du es auch beantragen. Kindergeld, bei der Familienkasse beantragen. ..

Ich hoffe das war jetzt so richtig

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Brauche euren Ratschlag...

Antwort von Bigskunk am 07.01.2016, 16:41 Uhr

Sorry für mein Halbwissen, aber eigentlich erklärt dirgendwie jedes Amt und auch die Krankenkasse ganz gut wie alles läuft... Hätte da sonst auch nie durch geblickt

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Brauche euren Ratschlag...

Antwort von blattlaus am 07.01.2016, 17:20 Uhr

Es ist andersrum: 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher kriegst du von der KK 13€/tag. Der AG stockt auf, so dass du am Ende dein normales Netto hast.
dafür kriegst du ca 6-7 Wochen vor Geburt ein Schreiben vom FA mit dem voraussichtlichen ET.
Dann guckst du auf der Homepage deiner KK - dort gibt's meistens einen Antrag fürs Mutterschaftsgeld. Den füllst Du aus und schickst den mit der Bescheinigung los. Meistens läuft's dann ;-)

Den Antrag fürs Elterngeld kann man auch runterladen. einfach mal googeln.
Dann guckst du, wo sich die nächste für dich zuständige Elterngeldstelle befindet (bei mir war es zb in der Kreisverwaltung) und schickst den Antrag samt Anlagen (u.a. die letzten 12 Abrechnungen....) hin.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Brauche euren Ratschlag...

Antwort von TinaMurmel, 17. SSW am 07.01.2016, 17:46 Uhr

Super, ich danke euch

Jetzt hab ich wenigstens nen Anhaltspunkt. Wie lang bleibt ihr in Mutterschutz? 8 Wochen oder länger?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Brauche euren Ratschlag...

Antwort von Snuupi am 07.01.2016, 17:58 Uhr

Mutterschutz ist geregelt und richtet sich danach wie viele Kinder du bekommst und die tatsächliche Dauer nach der Geburt richtet sich nach dem geburtstermin

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Brauche euren Ratschlag...

Antwort von Bigskunk am 07.01.2016, 18:13 Uhr

Ja, ja wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Klappe halten
Sorry wollte Dir nichts falsch erklären. Als ich den Beitrag von Blattläuse gelesen habe ist es mir auch wieder eingefallen...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Brauche euren Ratschlag...

Antwort von NAG-Hasi, 18. SSW am 07.01.2016, 18:27 Uhr

Das kommt vor allem beim EG auch sehr auf dein Bundesland an. Bei mir bietet der Arbeitgeber eine sehr gute Übersicht inkl. aller Fristen.
Google einfach mal.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Brauche euren Ratschlag...

Antwort von TinaMurmel, 17. SSW am 08.01.2016, 12:28 Uhr

Vielen Dank für all eure Ratschläge und Infos

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzen 10 Beiträge im Forum Juni 2016 - Mamis
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.