Geschrieben von beanoah, 17. SSW am 07.04.2011, 11:22 Uhr |
Bitte helft mir mal.
Weiß jemand wo ich die Einkommen-Bemessungsgrenzen für die Erstaustattung finde? Damals habe ich für meinen Sohn was bekommen, aber diesmal sagte die AWO nein obwohl sich so viel gar nicht geändert hat finanziell.
Kann ihr das nicht so recht glauben.
Ich überlege ob ich jetzt nochmal wo anders hin gehe.
Was meint ihr? LG
Re: Bitte helft mir mal.
Antwort von September-Baby, 24. SSW am 07.04.2011, 11:46 Uhr
Hallo,
am besten mal googlen ;o)
Gruß
Steffi
Habe jetzt gelesen...
Antwort von September-Baby, 24. SSW am 07.04.2011, 11:51 Uhr
das, daß Einkommen so um die 1200 Euro Netto sein darf.
LG
Steffi
Re: Habe jetzt gelesen...
Antwort von September-Baby, 24. SSW am 07.04.2011, 11:52 Uhr
also bis 1200 Euro.
???
Antwort von beanoah, 17. SSW am 07.04.2011, 11:56 Uhr
Damals hatte ich 900 Euro netto und heute ca 1200 Euro, aber mein Mann viel mehr. Das richtet sich auch danach wie viele Ausgaben man hat Miete, Autorate und Autoversicherung
Re: ???
Antwort von September-Baby, 24. SSW am 07.04.2011, 12:03 Uhr
Das von deinem Mann werden die auch anrechnen.
Re: ???
Antwort von September-Baby, 24. SSW am 07.04.2011, 12:05 Uhr
Ich habe das damals mal bekommen aber da lebte ich getrennt und hab ALG II bekommen. Hatte also kein weiteres Geld, Unterhalt wurde mir nicht gezahlt. Und wenn ihr euch ein Auto leisten könnt dann kann das sein das sie es deswegen ablehnen. Und wie gesagt wenn du 900 Euro hast und dein Mann auch noch mehr Geld hat wie Du dann ist es klar das ihr das Geld nicht bekommt.
Denn rein rechnerisch habt ihr ja genug.
!
Antwort von beanoah, 17. SSW am 07.04.2011, 12:16 Uhr
Wir haben heute vielleicht ca. 500 Euro mehr Geld, aber unsere Miete ist zum Bsp auch höher seit damals und das fast 300 Euro mehr.
Verstehe von denen die Rechnung nur nicht und dachte es gibt da so´ne Tabelle.
Re: !
Antwort von Kuscheling am 07.04.2011, 12:20 Uhr
Bei dieser Erstausstattung handelt es sich auch um eine freiwillige Leistung, die aus Stiftungsgeldern finanziert wird. Selbst wenn man unter der Einkommensgrenze liegt und ein Antrag abgelehnt wird (weil z.B. die Mittel ausgeschöpft sind), wird man damit leben müssen.