September 2013 Mamis

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Geschrieben von Minkamausi, 18. SSW am 09.04.2013, 9:40 Uhr

beschaftigungsverbot

Ist das nicht schön der Frühling Soll kommen :-)

sagt mal ihr lieben wisst ihr wie das mit dem Lohn ist wenn man als 400 Euro kraft ein bv bekommt?

 
4 Antworten:

Re: beschaftigungsverbot

Antwort von HappyMom1212, 18. SSW am 09.04.2013, 9:47 Uhr

Also ich will mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich denke auf Grund der "fehlenden" Sozialabgaben beim 400€ Job bekommt man dann sein Gehalt nicht weiter. Eine Freundin von mir ging auf Mini-Job-Basis arbeiten und bekam ihr Gehalt dann nicht mehr.

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Re: beschaftigungsverbot

Antwort von Maxi78, 14. SSW am 09.04.2013, 10:50 Uhr

Hallo,
lese aus dem Oktoberbus mit. Ich selbst habe seit der 6. SSW ein Beschäftigungsverbot. Sowohl in meinem normalen 30 Stunden Job als auch im 400 Euro Job. (Intensivpflege, Nachtdienst,)Selbstverständlich erhält man in beiden Jobs das Gehalt so weiter als wenn man arbeiten würde. Also wenn man vorher 400 Euro hatten, dann gibt es die auch weiter. Das hat mit den Abgaben überhaupt nichts zu tun. Kann man auch ganz leicht ergoogeln bzw. beim Gewerbeaufsichtsamt nachfragen. Der Arbeitgeber erhält das Geld durch die U2 Umlage zurück.

Alles Liebe!

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Re: beschaftigungsverbot

Antwort von murmelchen2013, 12. SSW am 09.04.2013, 12:11 Uhr

Huhu, bin auch aus dem Oktoberbus.

Ich habe auch nur auf 450,-€ gearbeitet und von Anfang an ein BV, ich bekomme ganz normal bis Mutterschutz mein Gehalt. Dann allerdings nix mehr, weil ich über meinen Mann krankenversichert bin. Obwohl, ich weiß von meinen anderen SS da gibt es dann auch ne stelle wo man einmalig anteilmassig was beantragen kann, weiß nun aber nicht wie die hieß.

Lg

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Re: beschaftigungsverbot

Antwort von HappyMom1212, 18. SSW am 09.04.2013, 12:30 Uhr

Also ich nehme meine Aussage zurück. Meine Freundin hatte nichts mehr bekommen, weil AG und sie nen aufhebungsvetrag gemacht hatten. Das mit dem Mutterschftsgeld ist wie auch bei Selbstständigen, das bekommt man vom Bundesversicherungsamt.

http://www.mutterschaftsgeld.de/

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