August 2014 Mamis

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Geschrieben von nola am 04.02.2014, 16:46 Uhr

Arbeitslosengeld 1 und Meldung der SS

Mich mal kurz einschleich...totaler Blödsinn mit Kündigungsgrund,was die Vorgängerin geschrieben hat.Du musst deinem zukünftigem Arbeitgeber die Ss nicht vor der einstellung erzählen,auch wenn er direkt nachfragt,bist du nicht zur selbstauskunft verpflichtet.und wenn du es ihm später erzählst,darf er Dir nicht kündigen...als schwangere hat du kundigungsschutz...steht auch so im Arbeitsrecht,da spielt es keine Rolle,in Probezeit oder dergleichen.
Was ich dabei problematisch finde ist,dass man nicht ganz ehrlich die neue Stelle angeht....andererseits: wer stellt einen schon schwanger ein?na Ja...muss jeder selbst wissen...aber verpflichtet eine Ss anzugeben bist du nicht
LG Nola

 
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