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Arbeitslosengeld 1 und Meldung der SS

Thema: Arbeitslosengeld 1 und Meldung der SS

Sagt mal muss ich der Arge melden dass ich SS bin ? Bekomme im Moment Arbeitslosengeld 1 und bin eigentlich auf der Suche nach einem neuen Teilzeitjob. Aber bin mir nicht sicher ob mich noch irgendjemand einstellt wärend der SS ...

von somece am 04.02.2014, 12:19



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Würd ich melden. Da gibt es doch sicher einen Mehrbedarf. Einstellen wird dich schwanger keiner mehr, denk ich. LG

von stupsi76 am 04.02.2014, 12:45



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Hallo! Ich bekomme auch grad ALG 1, da ich nach der Elternzeit gekündigt wurde.... Dem Amt kannst du die Schwangerschaft melden aber der neuen Teilzeitstelle musst du das nicht unbedingt melden, wenn du noch eine bekommen solltest. Den Mehrbedarf kannst du mit ALG1 nicht beantragen, das geht nur für Hartz4. Allerdings wenn du so wenig hast, dann kannst du zu Pro Familia oder Diakonie und dort nachfragen wegen dem Antrag von Bund, dort gibs auch was für die Erstausstattung. Die rechnen das mit dir durch, ob du ne Chance hast.

von Kirsche1210 am 04.02.2014, 13:47



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Huhu also wegen der Teilzeitstelle du musst bei dem Vorstellungsgespräch zwar nicht sagen doch es ist ein kündigsgrund weil du dein evtl ag angelogen hast und du ja in der Probezeit jederzeit so gekündigt werden kannst. Ich hab in der ss auch ALG 1 bezogen hab es dann gemeldet, sobald das Kind das ist fällt das weg und du steigst um auf Hartz 4, aber stiegst du auch so wenn du länger als 1 Jahr arbeitslos bist. Aber ich muss sagen ich komm Super zurecht. Ich hab 1 Jahr Elterngeld bekommen, ja dann Kindergeld und jetzt krieg ich noch Unterhaltsvorschuss.

von DezMami am 04.02.2014, 14:32



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Mich mal kurz einschleich...totaler Blödsinn mit Kündigungsgrund,was die Vorgängerin geschrieben hat.Du musst deinem zukünftigem Arbeitgeber die Ss nicht vor der einstellung erzählen,auch wenn er direkt nachfragt,bist du nicht zur selbstauskunft verpflichtet.und wenn du es ihm später erzählst,darf er Dir nicht kündigen...als schwangere hat du kundigungsschutz...steht auch so im Arbeitsrecht,da spielt es keine Rolle,in Probezeit oder dergleichen. Was ich dabei problematisch finde ist,dass man nicht ganz ehrlich die neue Stelle angeht....andererseits: wer stellt einen schon schwanger ein?na Ja...muss jeder selbst wissen...aber verpflichtet eine Ss anzugeben bist du nicht LG Nola

von nola am 04.02.2014, 16:46



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Ich kann nur weiter geben was mir von verschiedenen Leuten gesagt wurde Sogar vom Amt wurde mir das gesagt aber die wissen ja auch manchmal was se tun sind ja teilweise auch nur Leiharbeiter

von DezMami am 04.02.2014, 17:01



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Kündigen kann er dich wirklich nicht mehr dann denn Du fällst dann in den mutterschutz rein.

von Kirsche1210 am 04.02.2014, 18:23



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Entschuldige,wollte dich auch nicht persönlich angreifen Mich ärgern nur die vielen fehlinformationen,die so im Web umherschwirren.auch was mutterschutz und Elterngeld angeht,ist das Internet für Infos nur bedingt zu empfehlen,wie ich selber feststellen musste.Bin daher zum Zentrum für Familie und Soziales,die mir super Auskunft geben konnten.Ich würde jeden raten,sich persönlich an die jeweiligen Fachstellen zu richten LG Nola

von nola am 04.02.2014, 20:23



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Fühlte mich auch gar nicht angegriffen ;) Ich war nur in meiner SS auch in der Situation das ich noch nach Arbeit gesucht hab und mir das so gesagt wurde

von DezMami am 05.02.2014, 17:20



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Auf jeden Fall melden! Wenn du Glück hast sind die kooperativ und entlassen dich aus dem Bewerbungstress, denn ganz ehrlich wird dich schwanger niemand einstellen..

von MissBrightside am 06.02.2014, 10:21



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PS Einer Freundin ist Ähnliches passiert. Aber zum Mutterschutz wurde sie aus dem Arbeitslosengeld abgemeldet, bekam von der KK Geld und hat danach simpel Elterngeld bezogen.

von MissBrightside am 06.02.2014, 10:23



Antwort auf Beitrag von MissBrightside

PS Einer Freundin ist Ähnliches passiert. Aber zum Mutterschutz wurde sie aus dem Arbeitslosengeld abgemeldet, bekam von der KK Geld und hat danach simpel Elterngeld bezogen.

von MissBrightside am 06.02.2014, 10:23



Antwort auf Beitrag von somece

Aus dem Bewerbungsverfahren weden sie mich nicht entlassen, denn sobald ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe bekomme ich auch kein Arbeitslosengeld 1 mehr. Und da ich das Geld nicht einfach so sausen lassen kann bewerbe ich mich lieber fleißig weiter. So jetzt nacher los zum Vorstellungsgespräch. Hm mal sehen was die so fragen und wie meine Chancen sind...

von somece am 06.02.2014, 14:04



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Du rutscht dann ins Hartz 4 Kriegst Elterngeld und Kindergeld War 2012 in der selben Situation wie du

von DezMami am 06.02.2014, 17:01



Antwort auf Beitrag von DezMami

Nein Harz 4 bekomme ich nicht / bzw werde ich auch nicht beantragen wegen wenn überhaupt paar euros ist mir der aufwand zu groß... Elterngeld und Kindergeld ist klar

von somece am 10.02.2014, 15:12