August 2014 Mamis

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Geschrieben von Kirsche1210, 12. SSW am 04.02.2014, 13:47 Uhr

Arbeitslosengeld 1 und Meldung der SS

Hallo! Ich bekomme auch grad ALG 1, da ich nach der Elternzeit gekündigt wurde....
Dem Amt kannst du die Schwangerschaft melden aber der neuen Teilzeitstelle musst du das nicht unbedingt melden, wenn du noch eine bekommen solltest.
Den Mehrbedarf kannst du mit ALG1 nicht beantragen, das geht nur für Hartz4. Allerdings wenn du so wenig hast, dann kannst du zu Pro Familia oder Diakonie und dort nachfragen wegen dem Antrag von Bund, dort gibs auch was für die Erstausstattung. Die rechnen das mit dir durch, ob du ne Chance hast.

 
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