März 2012 Mamis

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von meerli, 29. SSW  am 27.12.2011, 17:46 Uhr

Anwältin hier oder jemand der sich mit Recht auskennt?

Hallo Ihr Lieben,

meine Chefin hat mir ein tolles Weihnachtsgeschenk gemacht, sie hat mir nämlich mein 13.Gehalt nicht gezahlt...

Seit 1.Oktober bin ich wegen BV zu Hause und habs fast erwartet..
In meinem Arbeitsvertrag ist ein 13.Gehalt festgelegt und es wurde die letzten Jahre auch gezahlt... Nun ist meine Chefin der Meinung es wäre eine freiwillige Leistung -davon steht im AV kein Wort-.
Laut Internet steht mir das 13.Gehalt zu:

»Ein Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt, das als Teil der im
Austauschverhältnis zur Arbeitsleistung stehenden Vergütung vereinbart ist
("arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung"), entsteht auch für die Zeiten, in denen aufgrund der Beschäftigungsverbote nach §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1 MuSchG keine Arbeitsleistung erbracht wird.«

Was soll ich nun tun? Mir fehlt das Geld nachher beim Elterngeld..sind immerhin um die 50€ monatlich ...auch wenn ich bei TZ nicht die Welt verdiene...ich bin sooooooooooo bedient....

LG Sindy

 
9 Antworten:

Re: Anwältin hier oder jemand der sich mit Recht auskennt?

Antwort von Lilisu, 31. SSW am 27.12.2011, 18:06 Uhr

Hi

Frag doch mal im Forum für Recht bei Nicola Bader nach. Muss leider sagen, dass ich schon mal gelesen habe, dass es eine freiwillige Leistung des Ag ist. Und vielleicht beruhigt es dich, wenn ich sage, dass ich wahrscheinlich ca. 6000 Euro alleine an Mutterschaftsgeld verlieren werde. Hab mich schon damit abgefunden...

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Sehe gerade..

Antwort von Lilisu, 31. SSW am 27.12.2011, 18:13 Uhr

Du hast bereits gefragt..

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Re: Anwältin hier oder jemand der sich mit Recht auskennt?

Antwort von Laria2611, 28. SSW am 27.12.2011, 18:43 Uhr

Hey Sindy,
also die Frage ob es dir zusteht oder nicht kann ich dir leider nicht genau beantworten, obwohl ich deinen kopierten Teil aus dem MuSchuG auch kenne. Allerdings weiß ich nicht, ob es nicht "lücken" für den Arbeitgeber gibt, die "arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung" so um zu mauscheln, dass er es nicht zahlen muss. Aber was anderes, warum meinst du es würde dir beim Elterngeld fehlen? Dein Elterngeld wird zwar aus dem Schnitt der letzten 12 Gehälter berechnet, allerdings VOR Bv. Das weiß ich ziemlich genau, sonst hätte ich nämlch ein gehöriges Problem . Ich arbeite nämlich als Krankenschwester auf einer Intensivstation und bin seit SS Feststellung im BV, was soviel heißt wie, dass ich zwar meine Zulage für die Intensivstation bekomme aber natürlich einiges an Betrag wegfällt, dadurch das ich ja keine 3Schichten abdecke. Das macht pro Monat auch zw. 250 und 300 Euro weniger als ohne BV.

Ich hoffe du findest bald eine Lösung.
Eine schöne Restschwangerschaft wünsche ich dir und hoffentlich keinen weiteren Ärger mit deinem AG.
Lg Laria

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Re: Anwältin hier oder jemand der sich mit Recht auskennt?

Antwort von Hürem am 27.12.2011, 18:58 Uhr

Wenns in deinem av festgelegt ist als Lohn dann darf sie es nicht kürzen. Sonderleistungen in Form einer freiwilligen Leistung wird im av auch so genannt und meist steht dahinter das die auszahlung von der wirtsch. Situation der Firma abhangt. Wenn sowas nicht steht muss die es dir auszahlen

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Re: Anwältin hier oder jemand der sich mit Recht auskennt?

Antwort von Hürem am 27.12.2011, 19:03 Uhr

http://www.rp-online.de/wirtschaft/beruf/13-gehalt-oder-gratifikation-was-ist-was-1.1618158.
Schau mal hier. Bv fällt aber nicht unter Krankentage

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Re: Anwältin hier oder jemand der sich mit Recht auskennt?

Antwort von Jeanny11 am 27.12.2011, 19:51 Uhr

Hallo,

hat der AG einmal das 13. gezahlt, muß er es weiter zahlen auch bei einem BV. Aber beim Elterngeld werden Sonderzahlungen ( Weihnachtsgeld,Urlaubsgeld ec.) rausgerechnet.Vielleicht solltest du dich einfach mal mit deinem AG in Verbindung setzen? Am Ende ist es nur ein Fehler der Buchhaltung?!

LG Jeannette

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Re: Anwältin hier oder jemand der sich mit Recht auskennt?

Antwort von Natti85, 31. SSW am 27.12.2011, 20:51 Uhr

Wenn deine anderen Kollegen ein 13tes Gehalt bekommen haben, muss sie dir das auch zahlen. Du darfst durch das BV keinen finanziellen Nachteil erhalten. Haben die anderen keins bekommen, wirst du auch keins erhalten.

Das mit der Elterngeldberechnung stimmt auch. Gezählt werden die 12Monate vor der Geburt. Außer du bekommst Schichtzuschläge, die durch ein BV wegfallen, dann zählen die 12Monate vor dem BV.

Ich würde ihr eine Brief aufsetzen und auf die entsprechendnen § des MuSchuG verweisen. Ansonsten kannst du dich, falls vorhanden an den Betriebsrat oder Vertrauensleute oder den Chef deiner Chefin wenden.

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Re: Anwältin hier oder jemand der sich mit Recht auskennt?

Antwort von Filinchen_ am 28.12.2011, 10:00 Uhr

Hallo Sindy,

ich bin auch seit September im BV und habe mein 13. Gehalt trotzdem erhalten. Dachte auch erst ich bekomme Probleme, da ich auch so einen ganz fantastischen Arbeitgeber habe Ich glaube, wenn er mich hätte kündigen können, dann hätte er es sofort gemacht. Nun warte ich auf dieses Schreiben nach der Elternzeit, dem wird schon was einfallen wie er mich los wird! Meiner Meinung nach steht dir das 13. Gehalt zu, sonst hätte ich meins definitiv auch nicht bekommen.

Liebe Grüße

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Re: Anwältin hier oder jemand der sich mit Recht auskennt?

Antwort von hamnavoe, 28. SSW am 28.12.2011, 15:37 Uhr

Steht das 13. Gehalt fest im Arbeitsvertrag, steht es dir auch zu. Nichtsdestotrotz ist es eine Sonderleistung wie auch leistungsbezogene Prämien und wird deshalb nicht in die Berechnung für Mutterschutz und Elterngeld mit aufgenommen.

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