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Geschrieben von Rackel18051992, 32. SSW am 21.10.2016, 13:07 Uhr

Antrag auf Elterngeld Niedersachsen

Hallo ihr Lieben, ich bin nun schon zuhause und dachte mir, ich könnte schon eimal mit dem Papierkram anfangen. Nun sitze ich vorm Elterngeldantrag und bekomme die Kriese. Vielleicht kennt sich einer von euch aus und kann mir helfen. Ich würde gerne für 2 Jahre in Elternzeit grhen und das Elterngeld auf 2 Jahre aufsplitten lassen, finde aber nichts, wo ich dieses vermerken kann im antrag. Antragstellung: Hier kann man ankreuzen sofort oder später, Anspruch wird vorerst nur angemeldet und zwar für ... Anzahl Lebensmonate. Muss ich jetzt hier sofort ankreuzen? (Den Antrag kann ich ja erst abgeben, wenn das Kind geboren ist) oder muss ich später ankreuzen und dann mit 12 Lebensmonaten oder mit 24 Lebensmonaten? Und bei Erklärung zum Bezugszeitraum kann ich ja nur 12 Monate ankreuzen, da der Vater keine Elternzeit nimmt, stehen mir ja nur 12 zu. Mein letzte Frage ist, muss ich auch für den Kindsvater die Erklärung zum Einkommen abgeben, wenn nur ich Elterngeld beantragen möchte?

 
2 Antworten:

Re: Antrag auf Elterngeld Niedersachsen

Antwort von TaYaPa am 21.10.2016, 13:49 Uhr

Bei 24 Monaten Elterngeld ist es das Elterngeld Plus. Bei 12 Monaten das Basiselterngeld. Ich weiß jetzt nicht ob das unterschiedliche Anträge sind. Aber es muss irgendwo was von Elterngeld Plus stehen. Ich finde es mittlerweile viel komplizierter als vor 13 Jahren noch. Bevor du irgendwas falsch machst lass dich lieber ordentlich beraten vorher. Hinterher was zu ändern wird sau schwer. Von deinem Partner brauchst du meines Wissens nur ne Unterschrift und evtl. Kopie vom Perso.
LG

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Re: Antrag auf Elterngeld Niedersachsen

Antwort von Rackel18051992, 32. SSW am 21.10.2016, 15:26 Uhr

Vielen Dank. Habe es jetzt auch gefunden :) Das ist ja echt eine komplizierte Geschichte. Elterngeld steht einem nur für 12 Monate zu, wenn der Partner kein Elterngeld beantragt. Die Auszahlung kann ich auch auf 24 Monate strecken. Das wäre dann ElterngeldPlus. ElterngeldPlus kann man aber nur für die Zeit in Anspruch nehmen, in denen ich kein Mutterschaftsgeld bekomme. In den Monate, in denen man Mutterschaftsgeld erhält, kann man nur Basiselterngeld beantragen. Das sind in der Regel ca. 2 Lebensmonate des Kindes. Das heißt, ich kann von den 12 Elterngeld Monate nur noch 10 Monate auf 20 Monate splitten, sodass man insgesamt 22 Monate Geld bekommt. Beantragt werden muss dann 2 Monate Basiselterngeld und 20 Monate ElterngeldPlus.

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