Mai 2017 Mamis

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von SweetBunny4321, 30. SSW  am 17.03.2017, 18:47 Uhr

Antrag Elternzeit

Hallo ihr Lieben.
Wir müssen ja spätestens 7 Wochen vor ET den Antrag auf Elternzeit einreichen.
Habe am 3.4. Wieder Termin und bin dann bei 32+2 also schon 33. Woche. Zählt dann bei der Frist 33+0 oder 32+0? :p

Mein AG habe ich schon letzten Monat per Mail informiert, dass ich 1 Jahr zu Hause bleibe. Natürlich weiß ich, dass ich es schriftlich noch mit dem gelben Schein vom FA einreichen muss. Nur hab ich halt Bedenken wegen der Frist, ansonsten gehe ich einfach eine Woche eher zum FA und hole mir die Bescheinigung.

Liebe Grüße :)

 
18 Antworten:

Re: Antrag Elternzeit

Antwort von Nussi88 am 17.03.2017, 19:03 Uhr

Elternzeit beginnt erst nach dem Mutterschutz. Du hast also bis 1 Woche nach der Geburt zeit. Der Partner muss allerdings bis 33+0 abgeben.

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Re: Antrag Elternzeit

Antwort von Nussi88 am 17.03.2017, 19:04 Uhr

Und der gelbe Schein ist nur für die Krankenkasse oder? Mein AG hat gemeint er braucht nichts mehr von mir.

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Re: Antrag Elternzeit

Antwort von ankale12, 33. SSW am 17.03.2017, 19:11 Uhr

Hallo,
Also entweder stehe ich auf den Schlauch oder ich habe was verpasst.
Wie willst du den Antrag auf Elterngeld 7 Wochen vor Geburt einreichen. Hierfür musst doch erstmal die Geburt erfolgen und dann mit der Geburtsurkunde eingereicht werden.
Wenn du das Mutterschaftsgeld meinst.... War es bei mir so, dass ich diese Woche den gelben Schein von meiner FÄ bekam. Ich fuhr mit dem Schein sofort zu meiner Kasse (AOK) und gab ihn ab. Sie sagte mir, dass sie alles weitere mit meinem AG klären, ich mich um nichts weiter kümmern müsste. Ich könnte allerdings eine Kopie des Scheines hinschicken oder mailen. Die AOK zahlt mir den Betrag in einer Summe, 13€ kalendertäglich. Die Differenz zahlt der AG.
Unsere P-Abteilung sagte mir, dass ich mich nach der Geburt melden soll, dann angeben soll wie lang ich daheim bleibe und mir keinen Stress machen soll.
Na hoffentlich. Denn der AG muss ja für den Antrag auf Eltetngeld was ausfüllen. Geht aber erst wenn feststeht, wie viel Mutterschaftsgeld gezahlt wurde, also nach der Geburt.
Ich hoffe, dass ich nichts verkehrt verstanden habe...?

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Re: Antrag Elternzeit

Antwort von ankale12 am 17.03.2017, 19:12 Uhr

Was muss der Partner bei 33+0 abgeben?

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Re: Antrag Elternzeit

Antwort von SweetBunny4321, 30. SSW am 17.03.2017, 19:31 Uhr

Nein ich meine Elternzeit :p

Das muss man eben 7 Wochen vorher beim AG “beantragen“

Die ““ deshalb, weil der AG dies gewähren MUSS. Du bist aber verpflichtet ihm mitzuteilen, wie lange du die Zeit nimmst.

Wenn man diese Frist nicht einhält, kann es im schlimmsten Fall sein (wenn man n unmenschliches A***loch als Chef hat), das er dich wegen “Unwissenheit“ oder verspäteter Abgabe kündigen kann...

Deshalb wollt ich halt wissen ab wann (33+0 oder 32+0)

Und Mutterschaftsgeld musst natürlich auch 7 Wochen vorher bei der Krankenkasse beantragen bzw den gelben Schein einreichen.

Es gibt vom gelben Schein ein für den AG und ein für die KK.

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Nachtrag

Antwort von SweetBunny4321, 30. SSW am 17.03.2017, 19:38 Uhr

Aaah Fehler gefunden...

Hab Grad nochmal gegoogelt ... 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Also spätestens 1 Woche nach ET, denn Mutterschutz geht ja 8 Wochen...

Bin ich jetzt richtig?

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Re: Antrag Elternzeit

Antwort von Mandy1210, 30. SSW am 17.03.2017, 19:57 Uhr

Ja, spätestens 1 Woche nach der Geburt Elternzeit einreichen, also 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Du kannst jetzt nur schon ungefähr sagen, dass du zum Beispiel ab Geburt 2 Jahre haben möchtest. Damit sie ungefähr was wissen.

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Re: Antrag Elternzeit

Antwort von Anni_123, 31. SSW am 17.03.2017, 20:13 Uhr

Elternzeit kannst du erst nach der Geburt beim Arbeitgeber beantragen. Du brauchst ja das Geburtsdatum dazu und das weißt du ja für gewöhnlich vorher nicht wenn du keinen geplanten KS hast :-) Also hast du nach der Geburt ca. 1 Woche Zeit den Brief los zu schicken. Wenn dein Kind z.B. 10 Tage vor ET auf die Welt kommt, dann werden dir die 10 Tage Mutterschutz hinten mit angehängt. Dann hast du sozusagen noch ein bisschen mehr Zeit den Brief zu senden.

Der gelbe Schein ist für die Krankenkasse, dass du dein Mutterschaftsgeld bekommst.

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Re: Antrag Elternzeit

Antwort von ankale12 am 17.03.2017, 20:29 Uhr

... Das verstehe ich jetzt auch wieder nicht.
Letzte Wo. Sagte mir eine AOK-Mitarbeiterin das gleiche, also wenn es eher kommt, wird es hinten rangehängt.
Diese Wo sagte mir eine andere AOK-Mitarbeiterin, dass sich an der Zeit nichts ändert und auch nichts hinten rangehängt wird, wenn das Kind nach der 34. SSW kommt. Ich wollte das wissen, da ich womöglich 4 Wo eher den Kaiserschnitt bekomme. Also kann ich nur abwarten und womöglich die Kompetenz der Mitarbeiter anzweifeln...
Sch... Bürokratie ....

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Re: Antrag Elternzeit

Antwort von Tinamaus_90 am 17.03.2017, 20:34 Uhr

Das ist auch unterschiedlich zu verstehen.
Ich für mich hab beschlossen, dass da auch nicht rankommt.
Ab Mutterschutz hat man 14 Wochen sch***egal, wann die Geburt wirklich ist.
Vllt hat sie es auch so gedacht.

Ob es nun vorher 6 und nachher 8 sind oder vorher 5 und danach 9 ist ja eigtl wurscht.
Wobei bei Frühgeburten ja dann tatsächlich noch ein paar extra Wochen drankommen.

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Re: Nachtrag

Antwort von Tinamaus_90 am 17.03.2017, 20:36 Uhr

Ja :-)

Und falls der Vater auch will, wäre das für ihn die gleiche Regelung, aber er hat keinen Mutterschutz, wie du, sodass er tatsächlich bei 33+0 Bescheid sagen muss.
Vllt besser vorher, falls die Geburt früher ist...

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Re: Antrag Elternzeit

Antwort von Anni_123, 31. SSW am 17.03.2017, 20:42 Uhr

Ja wahrscheinlich hat sie die 14 Wochen insgesamt gemeint.
Habe gerade gelesen, dass es bei einer Frühgeburt noch zusätzlich 4 Wochen länger ist.

Mein 1. Kind kam 5 Tage NACH Termin. Mutterschutz hatte ich ganz normal 8 Wochen. Wegen den 5 Tagen mehr ist mir auch nichts abgezogen worden oder so. Habe für diese Tage aber kein Geld bekommen.

Mein 2. Kind kam 10 Tage VOR Termin. Und die wurden hinten dran gehängt.

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Re: Antrag Elternzeit

Antwort von SweetBunny4321, 30. SSW am 17.03.2017, 20:53 Uhr

Diese Bürokratie ... :')

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Re: Antrag Elternzeit

Antwort von Anni_123, 31. SSW am 17.03.2017, 21:06 Uhr

Ja das stimmt!!

Jetzt beim 3. Kind kenne ich mich ganz gut aus :'-D

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Re: Antrag Elternzeit

Antwort von ankale12 am 17.03.2017, 21:15 Uhr

... Also die Bürokratie wird echt immer schlimmer. Hauptsache die wissen was sie tun....
Wenn ich mir den Elterngeldantrag ansehe, stehen mir auch die Haare zu Berge. Bei meinem großen Kind war es damals wesentlich einfacher...

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Re: Nachtrag

Antwort von ankale12 am 17.03.2017, 21:23 Uhr

Meinst du, dass der Mann bei 33+0 beim Arbeitgeber Bescheid sagen muss oder in der Krankenkasse?
Das habe ich noch nie gehört, auch beim Infogespräch nicht.
Das er 2 Monate Elternzeit machen will, weiß sein Arbeitgeber. Hat er mehrfach mitgeteilt, beantragen wird er es aber später.
Muss er da auch zur Krankenkasse oder dort was einreichen?

Sorry für die Fragen. Ihr denkt bestimmt ich bin total blöd. Aber überall erhält man teilweise andere Auskünfte... :-(

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Re: Antrag Elternzeit

Antwort von zümrüt, 29. SSW am 17.03.2017, 21:27 Uhr

Weiss jemand wie das geht wenn noch ein Kleinkind hat die noch keine 3 Jahre ist. Da bekommt man doch 75€ zuschlag zu neuen Elterngeld.

Und wenn ich vor 24 Monaten Mutterschutzgeld + Elterngeld bekommen habe zur Errechnung erwogen.

Seit 1 Jahr 12 Monaten beziehe nichts mehr ausser Berufverhältnis. Muss man 12 Monate einreichen?

Dann zähl ich ja als Hausfrau und bekomme mindestsatz von 300 € + 75€ für die Tochter bis sie 3 wird.

Und noch was ich pflege meine Mami 2 h tägl. Das macht wöchtl. 14 h kann man diese Beschäftigung auch anzeigen oder ist das noch nicht mal Teilzeit? Aber Rentenbezüge bekomme ich seit Januar erst.

Bitte hilfe...

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Re: Antrag Elternzeit

Antwort von Anni_123, 31. SSW am 17.03.2017, 21:51 Uhr

Ja, du bekommst 75 € für dein 1. Kind dazu, wenn du den Mindestbetrag von 300€ erhälst.

Du kannst entweder den Mindestsatz beantragen oder aus dem Einkommen vor der Geburt.
Ich habe zwischen 1. und 2. Kind nur 9 Monate gearbeitet. Es wurde das Einkommen der 9 Monate genommen und auf 12 Monate ausgerechnet.

Wie das mit dem Pflegegeld ist, weiß ich nicht.
Du kannst dich aber beraten lassen bei der Elterngeldstelle. Bei uns sind die voll nett wenn man anruft.
Oder wenn du Hilfe beim Ausfüllen benötigst, gibt es Stellen in der Stadt, die kostenlos Hilfe anbieten. Bei uns wird das im Gesundheitsamt gemacht.

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